Der Notlagentarif der privaten Krankenversicherung ist ein Tarif für Versicherte in finanziellen Notlagen. Er soll Versicherten mit Beitragsschulden die Chance geben, ihre Beitragsrückstände zu zahlen. Der monatliche Beitrag dieses sog. Nichtzahlertarifs beträgt ca. 100 bis 125 €. Der Notlagentarif umfasst nur die Notfallversorgung. Wenn alle Schulden beglichen sind, kann die Versicherung im ursprünglichen Tarif fortgesetzt werden.
Der Notlagentarif wurde mit dem "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" zum 1.8.2013 eingeführt. Unter folgenden Voraussetzungen können Versicherte automatisch in den Notlagentarif umgestuft werden:
Die erste Mahnung erhält der Versicherte, wenn er mit 2 Monatsbeiträgen im Rückstand ist, die zweite Mahnung, wenn der Rückstand einen Monat nach Zugang der ersten Mahnung größer ist als ein Monatsbeitrag. Dann ruht das Versicherungsverhältnis ab dem ersten Tag des nachfolgenden Monats.
Die monatliche Prämie im Notlagentarif ist deutlich günstiger als im Basistarif (Private Krankenversicherung > Basistarif). Sie beträgt rund 100 bis 125 €.
Da im Notlagentarif keine Altersrücklagen gebildet werden dürfen, können bereits angehäufte Sparbeiträge für das Alter dazu verwendet werden, die Prämie bis zu 25 Prozent zu senken.
Versicherte im Notlagentarif erhalten keinen vollwertigen Krankenversicherungsschutz, sondern nur eine Notfallversorgung:
Beihilfeberechtigte erhalten abhängig von der im Vertrag festgelegten Leistungsstufe nur 20, 30 oder 50 % der Behandlungskosten erstattet.
Versicherte können in den Tarif, in dem sie vorher versichert waren, zurückkehren, wenn sie alle rückständigen Prämienanteile einschließlich Säumniszuschläge und Beitreibungskosten beglichen haben. Sie können ihren ursprünglichen Tarif ab dem 1. Tag des übernächsten Monats fortsetzen.
Krankenversicherung (Gesetzliche)
Private Krankenversicherung > Basistarif
Basiskonto Pfändungsschutzkonto
Gesetzesquellen: § 153 VAG i.V.m § 193 Abs. 6 bis 9 VVG