Das Wichtigste in Kürze
Die Terminservicestellen (TSS) werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betrieben. Auf Grundlage des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind die KVen verpflichtet, diese Servicestellen einzurichten. Die TSS unterstützen gesetzlich Versicherte bei der Suche nach zeitnahen Terminen bei Fachärzten und Psychotherapeuten. Die Terminvermittlung erfolgt über die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116117 oder online über die dafür eingerichtete Website.
Was machen die Terminservicestellen (TTS)?
Die Terminservicestellen haben folgende Aufgaben:
- Terminvermittlung bei Vertragsärzten innerhalb von 1 Woche
- Vermittlung von Facharztterminen und termingebundenen Kindervorsorgeuntersuchungen innerhalb von 4 Wochen in zumutbarer Entfernung zum Wohnort
- Terminvermittlung für eine psychotherapeutische Akutbehandlung innerhalb von 2 Wochen, probatorische Sitzungen (erste Termine bei einer Psychotherapie) innerhalb von 7 Wochen
- Unterstützung bei der Suche nach einem Haus- oder Kinderarzt
- Weitervermittlung bei Akutfällen im Rahmen eines bundesweit einheitlichen Verfahrens zur Ersteinschätzung
Zur Vermittlung von Facharzt-Terminen muss eine Überweisung vorliegen (Ausnahme: Akutfälle, Frauen- und Augenarzttermine).
Kann innerhalb von 4 Wochen kein Termin vermittelt werden, soll auf ambulante Behandlungstermine in Krankenhäusern zurückgegriffen werden. Dies gilt nicht für verschiebbare Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen wie z.B. Erkältungen.
Erreichbarkeit der Terminservicestellen
Die Terminservicestellen sind täglich rund um die Uhr (24/7) erreichbar
- unter der bundesweit einheitlichen und kostenfreien Telefonnummer 116117
- online unter www.116117.de
- mithilfe der App: „116117-App“
Praxistipps
- Über die Website www.116117.de können zusätzlich andere Not- und Suchdienste erreicht werden, z.B. Zahnärztliche Notdienste, Suche nach Unfallärzten, Notdienstapotheken.
- Weitere Informationen zu den Terminservicestellen auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de > Praxis > Praxisführung > Terminvermittlung.
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Kern des TSVG ist der Ausbau der Terminservicestellen. Zudem wurden für gesetzlich Versicherte zusätzliche Leistungen geschaffen sowie die Digitalisierung in der Versorgung weiter entwickelt. Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
- Mehr Zuschuss beim Zahnersatz
- Anpassung beim Krankengeld
- Elektronische Patientenakte (ePA): Die Gesundheitsdaten können digital gespeichert und verwaltet werden.
- Digitale Krankmeldung (eAU): Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird direkt elektronisch übermittelt.
- Mehr Leistungen in der Pflege und Therapie: z.B. für Betreuungsdienste oder eine flexiblere Gestaltung von Heilmitteltherapien.
- Kostenübernahme bei Kryokonservierung und HIV Prävention: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Krankenkasse.
Praxistipp
Das Bundesministerium für Gesundheit informiert zum Thema TSVG unter www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html.
Wer hilft weiter?
Fragen beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter 030 3406066-01, Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr.
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