Das Wichtigste in Kürze
Jugendliche benötigen während und nach der Schwangerschaft in der Regel besondere Unterstützung. In den meisten Fällen tritt eine Schwangerschaft ungeplant ein und die Minderjährigen stehen vor vielen offenen Fragen, schweren Entscheidungen und widersprüchlichen Gefühlen. Minderjährige Schwangere können dabei Unterstützung durch ihre Eltern, Schwangerschaftsberatungsstellen und das Jugendamt erhalten. Für Schule, Ausbildung und Studium gelten besondere Schutzregelungen wie Mutterschutz, Teilzeitausbildung und verlängerte BAföG‑Förderung. Eltern können eine wichtige Stütze sein, indem sie ihrem Kind Ruhe, Verständnis und verlässliche Unterstützung geben, ohne dessen eigene Entscheidungen zu beeinflussen.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für minderjährige Schwangere?
Gespräche
Für junge Schwangere ist es oft schwierig, ihre Schwangerschaft jemandem mitzuteilen. In der Regel sind sie mitten in einem Gefühlschaos und haben Angst davor, sich anzuvertrauen.
Sinnvoll ist, dass sich die Jugendliche zuerst überlegt, wie ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen bezüglich dem weiteren Verlauf der Schwangerschaft aussehen. Sobald sie sich über ihre Entscheidungen klar ist, kann es hilfreich sein, das offene Gespräch mit dem Kindsvater zu suchen. Denn auch wenn dieser sich wahrscheinlich (noch) kein Kind wünscht, hat er das Recht, über die Schwangerschaft Bescheid zu wissen und kann insbesondere emotional eine Stütze sein.
Hat die Schwangere ein gutes Verhältnis zu ihren Eltern, sollte sie auch diese zeitnah über die Schwangerschaft informieren. Wenn das Verhältnis belastet ist oder Unsicherheiten bestehen, kann eine Schwangerschaftsberatungsstelle oder das Jugendamt eine hilfreiche Anlaufstelle sein, um dieses Gespräch vorzubereiten oder zunächst allgemein Unterstützung zu bekommen.
Schwangerschaftsberatung
Schwangerschaftsberatungsstellen bieten vertrauliche Gespräche für Schwangere, bei Bedarf auch anonym, also ohne Namensnennung. Die Beratenden haben viel Erfahrung in der Unterstützung junger Schwangerer und machen zum Teil spezielle Angebote, z.B. Geburtsvorbereitungskurse nur für jugendliche Schwangere.
Die Schwangerschaftsberatung informiert unter anderem über das Leben mit einem Kind und welche Veränderungen damit einhergehen. Sie bietet Hilfe bei schwierigen Gesprächen (z.B. mit dem Vater des Kindes oder den Eltern der Schwangeren). Zudem kennen die Beratenden finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und können über Mutter-Kind-Einrichtungen, Pflegefamilien (Vollzeitpflege), Adoption und Schwangerschaftsabbruch informieren.
Auf Wunsch können zu einer Schwangerschaftsberatung auch Begleitpersonen mitkommen, z.B. Personen aus der Familie oder aus dem Freundeskreis. Paare können auch gemeinsam eine Beratung in Anspruch nehmen.
Das Informationsangebot Familienplanung.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bietet eine Schwangerschaftsberatungsstellen-Suche unter www.familienplanung.de > Beratung & Hilfen > Beratungsstelle finden.
Frühe Hilfen
Im Rahmen des Netzwerks „Frühe Hilfen“ arbeiten verschiedene Träger, wie die Kinder- und Jugendhilfe, Träger des Gesundheitswesens, der Frühförderung und der Schwangerschaftsberatung, eng miteinander zusammen und bieten vielfältige praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft. Die Angebote der Frühen Hilfen sind kostenlos.
Auf dem Internetportal des Nationalen Zentrum für Frühe Hilfen unter www.elternsein.info erhalten Schwangere Informationen zu den Themen Schwangerschaft, Geburt, Erziehung, Finanzen und Gesundheit sowie Kontakte zu Beratungsangeboten in ihrer Nähe. Über die Homepage können sich Schwangere und Mütter auch anonym beraten lassen. Die Angebote gibt es auch in Leichter Sprache: www.elternsein.info > Leichte Sprache.
Wer trägt die elterliche Sorge?
Da zwei Jugendliche nicht miteinander verheiratet sein können, steht die elterliche Sorge in der Regel allein der Mutter zu. Anders ist es, wenn beide Elternteile Sorgeerklärungen abgeben oder das Familiengericht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam überträgt, Näheres unter Sorgerecht. Ist der Vater bereits volljährig, so übt er bei gemeinsamem Sorgerecht die elterliche Sorge alleine aus bis die Mutter 18 wird.
Hat die minderjährige Mutter das alleinige Sorgerecht, ruht dieses bis zu ihrem 18. Geburtstag. In dieser Zeit ist das Jugendamt gesetzlicher Vormund des Kindes bzw. kann durch das Familiengericht ein anderer Vormund (z.B. die Großmutter des Kindes) bestimmt werden. Die minderjährige Mutter hat jedoch das Recht, ihrem Kind den Vornamen zu geben, es zu pflegen/erziehen/beaufsichtigen, zu bestimmen wo es wohnt und bei medizinischen und religiösen Entscheidungen mitzubestimmen. Die Eltern einer minderjährigen Mutter haben in der Regel kein Sorgerecht für ihr Enkelkind. Das gilt auch, wenn sie sich tatsächlich um es kümmern und in einem Haushalt leben.
Können Jugendliche heiraten?
Jugendliche können weder andere Jugendliche heiraten, noch volljährige Partner. Am 22.7.2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten, um Jugendliche vor einer zu frühen Ehe zu schützen. Seitdem ist eine Heirat nur noch möglich, wenn beide Partner volljährig sind. Davor konnten sich Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren vom Familiengericht für ehemündig erklären lassen, um ihren volljährigen Partner zu heiraten.
Welche Regeln gelten beim Schulbesuch?
In ganz Deutschland gilt der Mutterschutz auch für Schülerinnen und Auszubildende: Sie müssen 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Entbindung nicht zur Schule gehen. Will die junge Mutter auch in dieser Zeit zur Schule gehen, muss sie das bei ihrer Schule ausdrücklich verlangen. Sie darf dann weiter am Unterricht teilnehmen, kann aber jederzeit ihre Entscheidung zurücknehmen und der Schule mitteilen, dass sie nun doch lieber die Mutterschutzzeit nutzen möchte.
Grundsätzlich bleiben auch Schwangere und junge Mütter schulpflichtig und haben auch das Recht, weiter zur Schule zu gehen. Die Regeln zur Schulpflicht von Schwangeren und Müttern sind je nach Bundesland unterschiedlich. In manchen Bundesländern können Schwangere und junge Mütter das Ruhen der Schulpflicht oder eine Beurlaubung von der Schule beantragen (über die Mutterschutzzeit hinaus). Teilweise gibt es diese Möglichkeit auch für schulpflichtige Väter.
Über die jeweils gültigen Regeln informiert die Schule.
Welche Besonderheiten gibt es bei Ausbildung und Studium?
Ausbildung in Teilzeit
Junge Menschen, die vor oder während der Ausbildung Eltern geworden sind, haben die Möglichkeit eine Ausbildung in Teilzeit zu machen. Die Arbeitszeit kann bis zur Hälfte verkürzt werden. Ausführliche Informationen bietet die Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de > Suchbegriff: „Berufsausbildung in Teilzeit”.
Urlaubssemester und Mutterschutz während des Studiums
Während und nach einer Schwangerschaft gibt es die Möglichkeit, sich vom Studium beurlauben zu lassen. Informationen zu Urlaubssemestern und zum Mutterschutz für Studentinnen bietet das Familienportal unter www.familienportal.de > Familienleistungen > Mutterschutz > Gibt es Mutterschutz für Studentinnen?. Auch Universitäten und Hochschulen bieten in der Regel Beratungsangebote an.
BAföG für Eltern
Für Eltern wird BAföG für eine angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer hinaus bewilligt, wenn eine Schwangerschaft oder die Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 10 Jahren die Ausbildung verzögert. Als angemessene Verlängerung gilt in der Regel:
- Schwangerschaft: 1 Semester
- Bis zum 5. Geburtstag des Kindes: 1 Semester pro Lebensjahr
- Für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester insgesamt
- Für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester insgesamt
Zudem gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 € monatlich für jedes Kind unter 14.
Aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Ausbildungs- oder Studienunterbrechung wird BAföG bis zu 3 Monate weitergezahlt. Ist eine längere Unterbrechung notwendig, muss eine Beurlaubung beantragt werden.
Kinderbetreuung
Für Kinder jugendlicher Mütter gibt es durch sog. Härtefallregelungen oft kurzfristig Plätze in der Krippe oder im Kindergarten. Die Kosten für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder für eine Tagespflegeperson können ganz oder anteilig vom Jugendamt übernommen werden. Weitere Informationen gibt das zuständige Jugendamt.
Wie können Eltern helfen?
Für die Eltern ist es in der Regel vollkommen unerwartet, wenn ihr minderjähriges Kind selbst ein Kind erwartet. Meist ist die Neuigkeit ein Schock und muss erst einmal verarbeitet werden.
Sinnvoll ist es, sich als Eltern zusammenzusetzen und in Ruhe zu besprechen, wie sie ihr Kind in dieser Situation am besten unterstützen können. Dazu gehört z.B., ob es möglich ist, bei der Pflege und Erziehung des zukünftigen Kindes helfen zu können, damit die werdenden Eltern ihren Schulabschluss machen oder ihre Berufsausbildung beginnen oder abschließen können. Ein nächster Schritt ist dann, im Gespräch mit dem eigenen Kind herauszufinden, was dieses möchte und wie es sich die Zukunft vorstellt. Es kann hilfreich sein, gemeinsam über alle möglichen Wege zu sprechen. Dazu gehören sowohl eine Fortsetzung der Schwangerschaft und das Leben mit dem Kind als auch die Option eines Schwangerschaftsabbruchs, sofern dies für die Schwangere überhaupt in Betracht kommt. Erhält der oder die Jugendliche Unterstützung und Verständnis von den Eltern, fällt es leichter, positiv mit der Situation umzugehen und Entscheidungen zu treffen.
Wenn die Tochter dies möchte, kann es hilfreich sein, wenn die Eltern gemeinsam mit ihr das Gespräch mit dem Kindsvater und ggf. dessen Eltern suchen. Auch die Begleitung in eine Schwangerschaftsberatungsstelle oder zum Jugendamt kann der minderjährigen Schwangeren helfen. Was auch immer die Eltern erwarten: Sie sollten ihrem Kind zeigen, dass es so viel Hilfe wie nötig bekommt, aber dennoch Entscheidungen frei treffen kann.
Wer hilft weiter?
- Das Jugendamt bietet vielfältige Unterstützungsangebote und informiert auch über weitere Angebote freier Träger.
- Familienberatungsstellen vor Ort können Schwangere und junge Mütter beraten, unterstützen und ggf. auch begleiten, Beratungsstellen in der Nähe unter www.familienplanung.de > Beratung & Hilfen > Beratungsstelle finden.
- Das Hilfetelefon „Schwangere in Not” berät Schwangere und Angehörige anonym und kostenlos unter der Nummer 0800 40 40 020 oder unter www.hilfetelefon-schwangere.de.
Verwandte Links
Hilfe vom Sozialamt bei Schwangerschaft, Entbindung und Mutterschaft