Epilepsie ist eine Störung des Gehirns, durch die es zu Muskelkrämpfen und Bewusstseinsstörungen kommen kann. Die Ursachen und Formen sind sehr unterschiedlich. Ein epileptischer Anfall dauert in der Regel Sekunden oder Minuten. Nicht jeder Anfall ist als solcher zu erkennen. Umstehende sollten bei einem Anfall nicht versuchen, den Patienten festzuhalten oder den Anfall zu beeinflussen. Anschließend ist es wichtig so lange beim Betroffenen zu bleiben, bis dieser sich wieder orientieren kann.
An einer Epilepsie erkrankt zu sein, bedeutet, an vorübergehenden Funktionsstörungen des Gehirns mit anfallartig auftretenden Muskelkrämpfen und Bewusstseinsstörungen zu leiden. Umgangssprachlich wird sie als „Fallsucht“ oder „Krampfleiden“ bezeichnet und entsteht durch plötzliche elektrische Entladungen von Nervenzellen, die Auswirkungen auf einzelne Hirnregionen oder das gesamte Gehirn haben. Der erste Krampfanfall muss nicht mit Epilepsie gleichbedeutend sein. Besonders Auslöser wie Fieberkrämpfe im Kleinkindalter können einen Gelegenheitsanfall begünstigen. Experten sprechen erst von Epilepsie, wenn ein Mensch ohne ersichtlichen Grund mindestens 2 epileptische Anfälle im Abstand von mehr als 24 Stunden hat. Außerdem kann ein sog. Epilepsiesyndrom vorliegen, wenn sich die Anfallsmerkmale in ein bereits existierendes Krankheitsbild eingliedern lassen.
Bei 3-4 % der Weltbevölkerung wird eine Epilepsie diagnostiziert. Dabei zeigt sich eine deutliche Altersverteilung: Besonders häufig ist Epilepsie in den ersten Lebensjahren und dann ab dem 50.-60. Lebensjahr. Die Erkrankung kann jedoch in jedem Alter auftreten.
Ein epileptischer Anfall tritt plötzlich auf und klingt in der Regel nach wenigen Sekunden oder Minuten wieder ab. Die Formen unterscheiden sich darin, ob das gesamte Gehirn oder nur einzelne Hirnregionen betroffen sind. Zudem existieren zahlreiche Unterformen. Die Folgen können zwischen einem kurzzeitigen Bewusstseinsverlust, dem leichten Zucken einer Extremität, bis hin zu einem unkontrollierten Krampfanfall variieren.
Bei einem generalisierten Anfall ist das gesamte Gehirn betroffen. Die Symptome dieser Anfallsform charakterisieren den bekannten Epilepsieanfall (früher: Grand mal oder großer Anfall): Die Augen sind aufgerissen, der Körper fällt zu Boden, verkrampft und versteift sich (tonische Phase) und beginnt daraufhin immer heftiger zu zucken (klonische Phase). Gleichzeitig wird der Betroffene bewusstlos. Damit können können bläuliche Hautverfärbungen, Einnässen und Speichelaustritt sowie Bissverletzungen an der Zunge einhergehen. Viele Patienten brauchen nach einem Anfall eine längere Erholungszeit oder Schlaf und klagen über Gedächtnislücken.
Eine sehr milde Form des generalisierten Anfalls ist die sog. Absence (früher: Petit mal oder kleiner Anfall), die meist nur wenige Sekunden anhält und oft als „Verträumtheit“ oder „Aussetzer“ verkannt wird. Der Betroffene erlebt eine kurze Bewusstseinspause und hält inne in dem, was er gerade tut. Manchmal kommt es zu leichten Zuckungen der Augenlider. Stürze und ausgeprägte Krämpfe kommen nicht vor. Die Absence kommt in verschiedenen Formen sehr häufig bei Kindern und Jugendlichen vor. Es existiert jedoch im Kinder- und Jugendalter eine große Spannbreite von Anfallsarten.
Diese Anfallsform ist lokalisationsbezogen, d.h. sie betrifft nur bestimmte Teile des Gehirns. Die Art des Anfalls hängt davon ab, welches Hirnareal betroffen ist. Es können motorische Symptome auftreten, welche sich in eigenartigen und unangemessenen Verhaltensweisen, wie z.B. Schmatzen, Kauen, Zupfen an der Kleidung, Brummen oder bestimmten Gesichtsausdrücken, zeigen. Ebenfalls sind sensorische Symptome möglich, die optische oder akustische Halluzinationen oder Missempfindungen wie Kälte- oder Wärmegefühle verursachen. Es ist aber möglich, dass sich ein fokaler Anfall im weiteren Verlauf zu einem generalisierten entwickelt und eine tonische oder klonische Phase kann hinzukommen.
Ähnlich wie bei einer Migräne kann es vorkommen, dass eine Aura durch Kopfschmerzen oder emotionale Anspannung einen Anfall ankündigt. Eine Aura kann aber auch eine eigene Form des Anfalls sein, die mit einer verzerrter Wahrnehmung (z.B. sensorische Halluzinationen) sowie psychischen Symptomen (z.B. Angst, Depression) oder unangenehmen körperlichen Gefühlen einhergeht.
Es handelt sich dabei um eine Serie von epileptischen Anfällen, die so kurz hintereinander auftreten, dass der Betroffene sich nicht davon erholen kann und auch das Bewusstsein nicht wiedererlangt. Hält die Serie länger als 5 Minuten an, spricht man vom Status epilepticus. Dieser kann lebensbedrohlich sein und muss sofort medikamentös behandelt werden. Der Status epilepticus kann bei allen Anfallsformen auftreten.
Viele Aspekte der Erkrankung können bis heute nicht erklärt werden, jedoch sind verschiedenste Ursachen und Risikofaktoren bekannt, die zu einem Anfall führen können.
In der Fachliteratur werden unterschiedliche Klassifikationen für die Erklärung, warum ein epileptischer Anfall auftritt, verwendet. Es kann vorkommen, dass sich die einzelnen Faktoren gegenseitig bedingen und einen Anfall auslösen:
Die Anfallsbereitschaft ist individuell unterschiedlich und angeboren. Es bestehen keine Hinweise auf die Ursache.
Dem epileptischen Anfall kann eine konkrete Ursache zugeschrieben werden, z.B.:
Es findet sich keine Ursache der Erkrankung, aber es existieren deutliche Hinweise für den Auslöser des Anfalls (z.B. der übermäßige Konsum von Videospielen ohne Pausen).
Ein epileptischer Anfall kann Betroffene in gefährliche Situationen bringen. Folgende Hinweise können dabei helfen, das Verletzungsrisiko im Alltag zu reduzieren:
Wie man sich bei einem Anfall verhalten sollte, ist in jedem Stadium eines epileptischen Anfalls unterschiedlich. Verschiedene Hinweise und Verhaltensregeln sind zu beachten, um effektiv Erste Hilfe bei einem Betroffenen leisten zu können.
Gerade bei einem ersten Epilepsieanfall stehen dem behandelndem Arzt nur wenige Informationen über die Symptome des Anfalls zur Verfügung. Zwar beinhaltet eine erste körperliche Untersuchung u.a. technische Hilfsmittel wie die Elektroenzephalographie (EEG) und die Magnetresonanztomographie (MRT, besonders bei Kindern), aber es kann ratsam sein, das Gesicht des Betroffenen, während des Anfalls, zu fotografieren. Besonders die Augen des Betroffenen liefern wichtige Hinweise: Sind die Augen zu Beginn eines Anfall geschlossen, stehen die Chancen gut, dass es sich nicht um einen epileptischen Anfall handelt. Experten raten spätestens nach dem zweiten Anfall zu einer medizinischen Behandlung.
Signalgeräte können vor allem Epilepsie-Patienten helfen, die besonders nachts Anfälle haben. Dabei wird ein Sensor an der Matratze des Epilepsiekranken montiert. Die Sensoren unterscheiden normale Schlafbewegungen von einem Anfall mit Krämpfen.
Bei einem Anfall löst das Gerät einen Alarm aus, z.B. im Elternschlafzimmer, beim Partner, anderen Angehörigen oder in einer Notrufzentrale. So ist eine sichere Betreuung des Kranken möglich. Der Anfall wird zudem aufgezeichnet und mit Dauer und Stärke dokumentiert. Das liefert auch wichtige Information für den behandelnden Arzt.
Signalgeräte für epileptische Anfälle können vom Arzt verordnet werden und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung als Hilfsmittel übernommen. Im Hilfsmittelkatalog haben sie die Pos.-Nr. 21.46.01.0 und laufen unter "Geräte mit Bettsensor". Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, mind. 5 € und max. 10 €.
Sturzmelder können bei Patienten helfen, die bei Anfällen das Bewusstsein verlieren und stürzen. Das Gerät reagiert, wenn der Träger unbeweglich liegt und löst einen Alarm aus, wenn nach einer bestimmten Zeit keine Reaktion erfolgt.
Dieses zweistufige System verhindert, wie bei den Signalgeräten, Fehlalarme. Zudem kann ein Patient selbst einen Alarm auslösen, wenn er zwar bei Bewusstsein ist, aber Hilfe braucht.
Voraussetzung dafür ist, dass der Patient über ein Hausnotrufgerät verfügt, damit ein Alarm an Angehörige oder an eine Notrufzentrale absetzt werden kann. Ein Hausnotrufsystem kostet eine einmalige Anschlussgebühr sowie monatliche Mietgebühren. Hat der Betroffene einen Pflegegrad, gewährt die Pflegekasse auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) einen Zuschuss für die Anschlussgebühr in der Regel in Höhe von maximal 10,49 € und maximal 23 € für die monatlichen Gebühren. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Bei niedrigem Einkommen kann auch das Sozialamt bezuschussen.
Im Gegensatz zu anderen Führ- oder Servicehunden wachsen künftige Epilepsiehunde meist beim Patienten und seiner Familie auf und werden dort ausgebildet. Grund ist, dass sie den Patienten sehr genau kennenlernen müssen, um Veränderungen vor dem Anfall zu erkennen.
Es gibt 2 Arten von Epilepsiehunden:
Krankenkassen übernehmen die Kosten für Epilepsiehunde in der Regel nicht.
Umfangreiche Informationen und Kontakte zu Assistenzhundtrainern bietet das Assistenzhund-Zentrum, für Epilepsie unter www.assistenzhunde-zentrum.de > Assistenzhunde > Epilepsiewarnhund.
Kostenloser Download: Ratgeber Epilepsie als PDF mit Informationen zu allen oben stehenden Themen und den Informationen in den nachfolgend verlinkten Artikeln.
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