Tinnituspatienten sollten darauf achten, ob ihr Arbeitsplatz ihre Erkrankung verursacht oder fördert. Eine Tinnituserkrankung kann Grund für eine Erwerbsunfähigkeit sein.
Menschen mit Ohrgeräuschen müssen bei der Berufswahl je nach Krankheitsbild unterschiedliche Aspekte beachten.
Tinnitus
Meist sind Tinnituspatienten empfindlich gegen starken Lärm, weshalb bei der Berufswahl Tätigkeiten mit großer Lärmbelastung durch Maschinen, Motoren oder Musik vermieden werden sollten.
Wenn Betroffene in der Stille stärker unter den Geräuschen leiden, sollten sie entsprechende Berufe meiden, z.B. in Archiven oder Bibliotheken.
Tinnitus reagiert bei vielen auch auf Stress. Es sollte deshalb immer auf Stressausgleich und Entspannung geachtet werden, z.B. durch konsequente Einhaltung von Pausen, Fitness und ausreichend Schlaf.
Morbus Menière
Nicht ausgeübt werden dürfen Berufe
In der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) wird unter den Krankheiten, die durch Lärm entstehen, lediglich unter Nr. 2301 die Lärmschwerhörigkeit genannt. Tinnitus allein gilt nicht als Berufskrankheit.
Nicht immer einfach zu beantworten ist die Frage, ob der Arbeitgeber über Tinnitus und verwandte Erkrankungen informiert werden soll.
Eine Hilfe ist in der Regel, diese Frage mit dem Arzt/Psychotherapeuten zu klären.
Tinnitus kann eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
Verstärkt sich der Tinnitus am Arbeitsplatz, z.B. wegen Lärm an Maschinen oder auf dem Bau, angespannte Haltung oder Stress, muss der Betroffene evtl. seinen Beruf aufgeben und umschulen. Problematisch ist Tinnitus auch für Berufsgruppen, die auf ein feines Gehör angewiesen sind, z.B. Musiker oder Tontechniker.
Wenn die Auswirkungen des Tinnitus so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei dekompensiertem Tinnitus relevant werden können:
Dekompensierter Tinnitus kann bis zur Erwerbsunfähigkeit führen. Oft sind es neben den Ohrgeräuschen zusätzliche Belastungen wie Geräuschemfindlichkeit, Angstzustände, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Depressionen (s.a. Depressionen > Allgemeines) und/oder psychische Belastungen, die eine weitere Berufsausübung verhindern.
Insbesondere in Fällen mit massiven psychischen Problemen kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entstehen.