Tinnitus > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen Hilfen, die bei Tinnitus, Hörsturz, Morbus Menière oder Hyperakusis infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Tinnitus, Hörsturz, Morbus Menière und Hyperakusis

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Tinnitus oder anderer Gehörstörungen arbeitsunfähig sind.

Krankengeld

Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, was bei Tinnitus oder anderen Gehörstörungen nicht immer der Fall ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bekommen.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Kinderpflege-Krankengeld

Leidet Ihr Kind an einer Störung des Gehörsinns und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Wird eine medikamentöse Behandlung erforderlich, müssen Sie als Erwachsene häufig Zuzahlungen zu Medikamenten leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Bei einer Störung des Gehörsinns kann eine Reha erforderlich sein. Sie können ambulante oder stationäre Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen.

Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen der Gehörstörung nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

Tinnitus > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bei schweren Formen und stark ausgeprägten Symptomen kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Pauschbetrag bei Behinderung

Persönliches Budget

Mit einer anerkannten Behinderung können Sie bei der Einkommensteuererklärung Pauschbeträge ansetzen und zahlen dann weniger Steuer oder bekommen Geld zurück.

Das persönliche Budget ist eine Alternative zu Sachleistungen: Mit dem Budget können Sie Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Beruf und Autofahren bei Störungen des Gehörsinns, finden Sie unter Tinnitus.

Letzte Bearbeitung: 14.08.2023

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