1. Das Wichtigste in Kürze
Betreutes Wohnen, auch bekannt unter "Seniorenwohnen", "Wohnen mit Service" oder "Wohnen plus", ist eine Wohnform für ältere Menschen in einer senioren- bzw. behindertengerechten Wohnanlage. Diese Wohnanlagen werden nach dem Motto "So selbstständig wie möglich, so viel Hilfe wie nötig" konzipiert. Einheitliche Standards gibt es nicht, deshalb ist bei der Suche nach passenden Angeboten ein intensiver Preis- und Leistungsvergleich zu empfehlen.
2. Formen
Betreutes Wohnen ermöglicht ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung, verbunden mit Hilfe und Betreuung bei Bedarf. Qualifizierte Hilfeleistungen stehen zur Verfügung und können im Bedarfsfall schnell abgerufen werden.
Viele Einrichtungen für Betreutes Wohnen bieten sowohl Eigentumswohnungen als auch Mietwohnungen an. Häufig handelt es sich um neu errichtete Wohnanlagen. Betreutes Wohnen wird jedoch auch im Rahmen von Mehrgenerationen-Projekten, Altbausanierungen oder Senioren-Residenzen angeboten. Auch an Pflegeheime angeschlossene Wohnformen sind möglich. Dies hat den Vorteil, dass pflegebedürftige Personen bei Verschlechterung ihres Gesundheitszustands nicht umziehen müssen.
3. Kosten
Zurzeit existieren keine Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien, die einheitliche Qualitätsstandards vorschreiben bzw. den Begriff "Betreutes Wohnen" definieren und schützen. Deshalb werden viele unterschiedliche Konzepte für Betreutes Wohnen angeboten. Es gibt weder ein festgelegtes Mindestmaß an Betreuung und Beratung, noch vorgegebene Standards bei der baulichen Beschaffenheit der Wohnung oder der Ausstattung. Die Kosten richten sich nach dem Serviceangebot der jeweiligen Wohnanlage sowie den baulichen Standards und fallen deshalb sehr unterschiedlich aus. In der Regel müssen die Kosten aus eigenen Mitteln getragen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen in Frage kommen, um einen Teil der Kosten mit zu finanzieren:
4. Ausstattung
Wohnungen im Betreuten Wohnen sollten folgende Anforderungen erfüllen:
- Altersgerechte und barrierefreie Ausstattung
Dies umfasst z.B. überbreite Türen und schwellenlose Zugänge, damit auch Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, weiterhin dort leben können.
- Notruf
Betreute Wohnungen sollten über eine Notrufanlage verfügen, über die Tag und Nacht Fachkräfte erreichbar sind.
- Zentrale Lage
Wohnanlagen für Betreutes Wohnen befinden sich idealerweise in zentraler Lage oder sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen.
- Soziale Angebote
Neben einem Gemeinschaftsraum für Feiern und Veranstaltungen bieten Einrichtungen für betreutes Wohnen einen Beratungsraum für die soziale Beratung. Die regelmäßig erreichbare bzw. anwesende Ansprechperson bietet Informationen, Hilfestellungen und Vermittlung zu vielfältigen sozialen Leistungen.
- Serviceangebote
Im Idealfall stehen individuelle Dienstleistungen wie Mahlzeitendienst, Wohnungsreinigung oder Reinigung der Wäsche zur Verfügung.
- Freizeiteinrichtungen
Manche Anlagen des Betreuten Wohnens verfügen auch über Einrichtungen zur Gestaltung der Freizeit, z.B. Café, Lesezimmer, Schwimmbad, Sauna, Gymnastikraum, Hobbyraum usw.
5. Praxistipps
- In der DIN-Norm 77800 "Betreutes Wohnen für ältere Menschen" sind Mindestqualitätsstandards zu Anforderungen an das Leistungsangebot festgelegt. Die Einhaltung der Standards ist jedoch rechtlich nicht verbindlich. Für Barrierefreiheit bei Neubauten gibt es schon Maßvorgaben, die in entsprechenden Landesbauverordnungen verbindlich geregelt sind. Daher lohnt sich eine konkrete Nachfrage nach Qualitätsstandards bei der Besichtigung des Betreuten Wohnens.
- Es empfiehlt sich Angebote verschiedener Anbieter einzuholen und zu vergleichen. Dabei hilft z.B. die Checkliste der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, Download unter www.bagso.de > Publikationen > Checkliste > Betreutes Wohnen. Wichtig ist, die individuellen Verträge mit allen Anhängen und Preislisten sowie auch das Kleingedruckte gewissenhaft durchzulesen.
- Zu beachten ist auch, was passiert, wenn ein Mensch im "Betreuten Wohnen" pflegebedürftig wird. Oft ist bei einer schweren und dauerhaften Pflegebedürftigkeit der Umzug in ein Pflegeheim (Vollstationäre Pflege) erforderlich. Für diesen Fall sollte eine aktive Unterstützung durch den Betreuungsträger sowie eine kurzfristige Kündigung der Wohnung möglich sein.
6. Wer hilft weiter
- Sozialämter, Wohnungsämter, Seniorenberatungen
- Wohlfahrtsverbände und private Träger
- Wohnungsgenossenschaften, Immobilienabteilungen von Banken und Bausparkassen
7. Verwandte Links
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