Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die für Patienten mit Burnout infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Burnout |
Entgeltfortzahlung |
Ein Arbeitnehmer kann bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn er wegen eines Burnouts nicht arbeiten kann. |
Krankengeld |
Besteht die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Zuzahlungen Krankenversicherung |
Zu Medikamenten und Klinikbehandlungen müssen häufig Zuzahlungen geleistet werden. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. |
Die Auswirkungen des Burnout können eine Medizinische Reha erforderlich machen. Es können ambulante oder stationäre Maßnahmen erfolgen. Zudem kann eine Berufliche Reha dabei helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
In einkommenslosen Zeiten während der Reha kann Übergangsgeld bezogen werden. |
Ist die Arbeitsfähigkeit aufgrund der Burnout-Erkrankung dauerhaft eingeschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe bezogen werden. |
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Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit |
Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragt werden. Diese Form des Arbeitslosengeldes wird so lange gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Schränkt die Burnout-Erkrankung die Erwerbsfähigkeit ein und kann nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts verdient werden, kann unter gewissen Voraussetzungen Grundsicherung bezogen werden. |
Weitere hilfreiche Informationen zur Erkrankung finden Sie unter Burnout.