Schädel-Hirn-Trauma > Beruf

1. Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Ein Schädel-Hirn-Traum (SHT) bei berufstätigen Menschen zieht in der Regel eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:

2. Wiedereingliederung ins Arbeitsleben

Bei einem Teil der Patienten nach Schädel-Hirn-Trauma kann nach erfolgreicher Rehabilitation wieder die ursprüngliche oder eine neue Berufstätigkeit aufgenommen werden.

Je nach individueller Schwere des Hirntraumas und der betroffenen Hirnregionen werden unterschiedliche Ausfallerscheinungen die Folge sein. Dementsprechend müssen gegebenenfalls Veränderungen im Arbeitsleben vorgenommen werden.

Bei schwerwiegenden Einschränkungen ist auch die Ausbildung und/oder Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen denkbar.

3. Besondere Hilfen im Beruf

Wenn die Folgen des Schädel-Hirn-Traumas so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei SHT relevant werden können:

4. Verwandte Links

Schädel-Hirn-Trauma

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Schädel-Hirn-Trauma > Mobilität

Schädel-Hirn-Trauma > Renten

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Letzte Bearbeitung: 20.01.2023

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