Ein Schädel-Hirn-Trauma kann zu bleibenden Behinderungen eines Patienten führen. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde. Nachfolgend Links zu allgemeinen Infos sowie zur konkreten Einstufung bei bestimmten Hirnschädigungen.
Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
Hat ein Patient nach Schädel-Hirn-Trauma eine anerkannte Schwerbehinderung, können für ihn folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:
Grad der Behinderung bei Hirnschäden
Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter
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