Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen Hilfen, die für Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma (SHT) infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Schädel-Hirn-Traumata |
Entgeltfortzahlung |
Ein Arbeitnehmer kann bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn er wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. |
Krankengeld |
Besteht länger als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld |
Erleidet ein Kind ein Schädel-Hirn-Trauma und benötigt Betreuung und Pflege eines berufstätigen Elternteils, besteht ein Anspruch auf 10 Tage Kinderpflege-Krankengeld pro Jahr. Corona-Sonderregelung: Im Jahr 2022 gibt es 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld, Näheres unter Corona Covid-19 > Finanzielle Hilfen und Sonderregelungen. |
Zuzahlungen Krankenversicherung |
Wird eine medikamentöse Behandlung erforderlich, müssen häufig Zuzahlungen zu den Medikamenten geleistet werden. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. |
Die Auswirkungen eines Schädel-Hirn-Traumas können eine Reha erforderlich machen. Es können ambulante oder stationäre Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
In einkommenslosen Zeiten während einer Reha kann Übergangsgeld bezogen werden. |
Ist die Arbeitsfähigkeit wegen des Schädel-Hirn-Traumas dauerhaft eingeschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe bezogen werden. |
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Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit |
Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragt werden. Diese Form des Arbeitslosengeldes wird so lange gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Schränkt das Schädel-Hirn-Trauma die Erwerbsfähigkeit ein und kann nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts verdient werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung bezogen werden. |
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Führt ein Schädel-Hirn-Trauma zu Blindheit, kann Blindenhilfe bezogen werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. |
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Nach einem Schädel-Hirn-Trauma, kann es je nach Schwere der Schädigung zur Pflegebedürftigkeit kommen. Es können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. |
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Abhängig von den gesundheitlichen Auswirkungen kann ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu den Themen Beruf, Mobilität, Urlaub und Freizeit im Zusammenhang mit SHT, finden Sie unter Schädel-Hirn-Trauma.