Bei sehr schweren Allergien mit Ekzemen oder chronischen Nebenhöhlenentzündungen kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt werden. Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde.
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS). Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze können beim Bundesjustizministerium unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html eingesehen werden.
GdB/GdS |
|
leichteren Grades (ohne wesentliche Neben- und Folgeerscheinungen) |
0 - 10 |
schweren Grades (ständige erhebliche Eiterabsonderung, Trigeminusreizerscheinungen, Polypenbildung) |
20 - 40 |
Kontaktekzeme (z.B. irritatives und allergisches Kontaktekzem) |
GdB/GdS |
geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend |
0 - 10 |
sonst |
20 - 30 |
Seborrhoisches Ekzem |
GdB/GdS |
geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen |
0 - 10 |
sonst, je nach Ausdehnung |
20 - 30 |
Chronisch rezidivierende Urtikaria/Quincke Ödem |
GdB/GdS |
selten, bis zu zweimal im Jahr auftretend, leicht vermeidbare Noxen oder Allergene |
0 - 10 |
häufiger auftretende Schübe, schwer vermeidbare Noxen und Allergene |
20 - 30 |
schwerer chronischer, über Jahre sich hinziehender Verlauf |
40 - 50 |
Eine systemische Beteiligung (z.B. des Gastrointestinaltrakts oder des Kreislaufs) ist gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen.
Erythrodermien |
GdB/GdS |
bei leichter Intensität des Krankheitsprozesses |
40 |
bei mittlerer Intensität des Krankheitsprozesses ohne wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand |
50 - 60 |
mit stärkerer Auswirkung auf den Allgemeinzustand |
70 - 80 |
Ichthyosis (Gruppe seltener, generalisierter, erblicher Verhornungsstörungen der Haut) |
GdB/GdS |
leichte Form, auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt, mit trockener Haut, mäßiger Schuppung, ohne wesentliche Verfärbung |
0 - 10 |
mittlere Form, auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt, mit stärkerer Schuppung und Verfärbung |
20 - 40 |
schwere Form, mit ausgeprägter Schuppung und Verfärbung der gesamten Haut, insbesondere der Gelenkbeugen und des Gesichts |
50 - 80 |
Weitere Details zum Grad der Behinderung bei bestimmten Allergien unter
Hat ein Allergie-Patient eine anerkannte Behinderung, können für ihn viele Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:
Nachteilsausgleiche bei Behinderung
Berufsbezogener Überblick unter Behinderung > Berufsleben.
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Steuervorteile (Behinderung > Steuervorteile)
Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für schwerbehinderte Menschen