Nachfolgend eine Liste mit finanziellen Hilfen und weiteren Leistungen, die bei Essstörungen infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Essstörungen |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Auswirkungen der Essstörung arbeitsunfähig sind. |
Krankengeld |
Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit |
Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen der Essstörung weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Leistung bei Arbeitslosigkeit. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Kinderpflege-Krankengeld |
Ist Ihr Kind von einer Essstörung betroffen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Unter Umständen kann Ihre Essstörung als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze halbiert. |
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Bei Essstörungen kann eine Medizinische Reha notwendig sein. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Ist die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. | |
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Schränkt die Essstörung Ihre Erwerbsfähigkeit ein und Sie haben nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung. |
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Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. |
Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. Hinweise für Angehörige und Freunde und Behandlungsmöglichkeiten, finden Sie unter Essstörungen.