Prostatakrebs > Schwerbehinderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei Prostatakrebs kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Der GdB richtet sich nach der Behandlungsnotwendigkeit. Ab einem GdB von 50 gilt ein Patient als schwerbehindert. Menschen mit Behinderungen können bestimmte Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

2. Allgemeines

Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:

3. Versorgungsmedizinische Grundsätze

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten allgemeine Beurteilungsregeln und Einzelangaben über die Höhe des GdB bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS). Es handelt sich dabei nur um einen Orientierungsrahmen; die Berechnung ist vom individuellen Einzelfall abhängig.

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze können in der „Versorgungsmedizin-Verordnung“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710" gefunden werden.

4. Anhaltswerte bei Prostatakarzinom

Die unten genannten GdB/GdS-Sätze sind Anhaltswerte. Gibt es mehrere Funktionsstörungen, werden die einzelnen Werte nicht zusammengezählt, sondern die verschiedenen Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und daraus ein Gesamtgrad festgelegt, der den Behinderungen gerecht werden soll.

Maligner Prostatatumor

GdB/GdS

ohne Notwendigkeit einer Behandlung

50

auf Dauer hormonbehandelt

wenigstens 60

5. Heilungsbewährung

Nach Entfernung eines malignen Prostatatumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten. Die Heilungsbewährung beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Tumor durch Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie (Primärtherapie) als beseitigt angesehen werden kann.

Die aufgeführten GdB/GdS-Werte beziehen den regelhaft verbleibenden Organ- oder Gliedmaßenschaden ein. Außergewöhnliche Folgen oder Begleiterscheinungen der Behandlung – z.B. lang andauernde, schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie – sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.

 

GdB/GdS

Während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren nach Entfernung im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1)

50

Während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren nach Entfernung in den Stadien T1a (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M0

50

Während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren nach Entfernung in höheren Stadien

wenigstens 80

6. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Prostatakrebs kann zu bleibenden Behinderungen eines Patienten führen. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde.

Hat ein Patient mit Prostatakarzinom eine anerkannte Schwerbehinderung, können für ihn folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche: Tabelle Nachteilsausgleiche.

7. Verwandte Links

Ratgeber Prostatakrebs

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Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung

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Letzte Bearbeitung: 15.03.2023

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