Rheuma > Beruf

1. Das Wichtigste in Kürze

Rheuma betrifft nicht nur alte Menschen. In Deutschland leiden mehr als 4 Millionen Menschen an Rheuma und ein Großteil davon ist berufstätig. Trotz gesundheitlicher Einschränkungen arbeiten sie in den unterschiedlichsten Berufsfeldern, z.B. Verwaltung, Handwerk oder Gesundheitswesen. Eine Herausforderung für berufstätige Rheumatiker ist oft, die gesundheitlichen Einschränkungen mit den Anforderungen des Arbeitsplatzes in Einklang zu bringen. Es ist wichtig, Überforderungen zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine langfristige Erwerbstätigkeit möglich ist.

2. Arbeitsplatz

Grundsätzlich sind die meisten Berufe für Rheumatiker geeignet. Allerdings sollten Rheumatiker, die unter Muskel- und Gelenkserkrankungen leiden, Berufe mit schweren körperlichen Belastungen meiden. Tätigkeiten im Freien, in der Kälte oder Nässe sind ebenfalls eher ungeeignet.

Günstig ist eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit einem Wechsel zwischen Stehen, Sitzen und Gehen.

Eine Erleichterung der beruflichen Tätigkeit kann eine technische Ausgestaltung des Arbeitsplatzes darstellen.

So können z.B. bei einer Bürotätigkeit körperliche Einschränkungen durch einen ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz ausgeglichen werden. Dazu zählen verstellbare Stühle und Arbeitstische, ergonomische PC-Tastaturen und PC-Mäuse oder Stehpulte.

Für Arbeitsplatzausrüstung und technische Arbeitshilfen kann ein Zuschuss im Rahmen der Leistungen zur beruflichen Reha beim zuständigen Reha-Träger beantragt werden. Die Kosten können von verschiedenen Trägern übernommen werden: Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger, Agentur für Arbeit oder Integrationsamt. Informationen, welcher Träger im Einzelfall zuständig ist, sowie weitergehende Beratung zu Reha-Leistungen bietet die unabhängige Teilhabeberatung.

2.1. Praxistipps

Nähere Informationen zum Thema Beruf und Rheuma bietet die Deutsche Rheuma-Liga unter www.rheuma-liga.de/beruf.

Broschüre der Deutschen Rheuma-Liga: "Im Job mit Rheuma - Wegweiser durch das Arbeitsleben". Zu bestellen gegen Portokosten bei: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband, Maximilianstr. 14, 53111 Bonn (1,45 € Rücksendeporto beilegen), Fax: 0228 7660620, E-Mail: bv@rheuma-liga.de, Info-Telefon: 01804 600 000 (20 ct/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobiltelefon max. 42 ct). Leseprobe unter www.rheuma-liga.de/broschueren/#c5540.

3. Berufswahl

Bei der Berufswahl sollten die Eignung, die Fähigkeiten und die Interessen die Hauptrolle spielen. Jugendliche Rheumatiker sollten sich rechtzeitig über die Berufswahl Gedanken machen.

Ist die Berufswahl aufgrund eines problematischen Krankheitsverlaufs sehr schwierig, sollten eine Eignungsabklärung und Arbeitserprobung bzw. ein Förderlehrgang als berufsvorbereitende Maßnahme in einem Berufsbildungswerk in Betracht gezogen werden. Ansprechpartner ist in erster Linie der Rehaberater der Agentur für Arbeit. Der Jugendliche muss einen Reha-Antrag bei der Reha-Abteilung der Arbeitsagentur stellen, um an einer entsprechenden Maßnahme teilnehmen zu können.

4. Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Wiedereingliederung

Schweres Rheuma kann zu wiederholter oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen. Nachfolgend Links zu allgemeinen Informationen über Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld und Wiedereingliederung in den Beruf:

5. Besondere Hilfen im Beruf

Wenn die Symptome der Rheumatischen Erkrankung so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Rheuma relevant werden können:

6. Renten

Falls ein Patient aufgrund seiner Erkrankung oder Schwerbehinderung nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen 2 Rentenarten für ihn in Frage:

7. Verwandte Links

Rheuma

Rheuma > Familie

Rheuma > Schwerbehinderung

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Rehabilitation

Letzte Bearbeitung: 19.08.2022

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