Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen und weiteren Hilfen, die für Patienten mit Allergien infrage kommen können:
Leistungen | Nähere Ausführungen im Zusammenhang mit Allergien |
Der Arbeitnehmer kann bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn er wegen der Allergie nicht arbeiten kann. |
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Besteht wegen starker Symptome länger als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. | |
Leidet ein Kind an Symptomen der Allergie und benötigt Betreuung und Pflege eines berufstätigen Elternteils, besteht pro Jahr pro Elternteil ein Anspruch auf 10 Tage Kinderpflege-Krankengeld. | |
Zuzahlungen Krankenversicherung |
Zu Medikamenten, Hilfsmitteln und Klinikaufenthalten müssen häufig Zuzahlungen geleistet werden. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. |
Die Auswirkungen der Allergie können eine Reha erforderlich machen. Es können ambulante oder stationäre Maßnahmen erfolgen. Zudem kann eine Berufliche Reha dabei helfen, den Arbeitsplatz umzugestalten oder einen neuen Arbeitsplatz zu finden, damit der Arbeitnehmer weniger Allergenen ausgesetzt ist. |
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Machen die Folgen der Allergie eine Rehabilitation erforderlich, kann Übergangsgeld die einkommenslosen Zeiten während Medizinischer oder Beruflicher Reha überbrücken. | |
Ist die Arbeitsfähigkeit aufgrund der Allergien dauerhaft eingeschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe bezogen werden. | |
Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist wegen der Allergie weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragt werden. Diese Form des Arbeitslosengeldes wird so lange gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. | |
Schränkt die Allergie die Erwerbsfähigkeit ein und kann nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts verdient werden, kann unter gewissen Voraussetzungen Grundsicherung bezogen werden. | |
Bei sehr schweren Formen von Allergien mit ausgeprägter Symptomatik kann unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Allergien in Zusammenhang mit Arbeit und Beruf, Umweltgiften, Urlaub und Wohnen, finden Sie unter Allergien.