Allergien > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen und weiteren Hilfen, die für Patienten mit Allergien infrage kommen können:

 

Leistungen

Nähere Ausführungen im Zusammenhang mit Allergien

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Allergie nicht arbeiten können.

Krankengeld

Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Kinderpflege-Krankengeld

Leidet ein Kind an Symptomen einer Allergie und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Zuzahlungen Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Erwachsene müssen zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Unter Umständen kann Ihre Allergie als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze verringert.

Allergien > Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen Ihrer Allergie können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Eine berufliche Reha kann Ihnen dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder einen neuen Arbeitsplatz zu finden, damit Sie weniger Allergenen ausgesetzt sind.

Übergangsgeld

Machen die Folgen der Allergie eine Rehabilitation erforderlich, kann Übergangsgeld Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund der Allergien dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen der Allergie weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, was aber bei Allergien nicht immer der Fall ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bekommen.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen der Allergie nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • wenn Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Leistungen der Sozialhilfe.

Allergien > Behinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bei sehr schweren Formen von Allergien mit ausgeprägter Symptomatik kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Allergien in Zusammenhang mit Arbeit und Beruf, Umweltgiften, Urlaub und Wohnen, finden Sie unter Allergien.

Letzte Bearbeitung: 30.06.2023

{}Allergien > Finanzielle Hilfen{/}{}Allergien{/}