Eine Allergie ist eine überschießende Reaktion des Immunsystems auf harmlose Stoffe. Viele Medikamente gegen Allergien zahlt die Krankenkasse nicht, weil sie nicht verschreibungspflichtig sind. Zudem können Allergien auch zu weiteren Mehrkosten führen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden können. Einkommensteuerpflichtige Personen können sie aber als außergewöhnliche Kosten beim Finanzamt geltend machen, wenn sie die medizinische Notwendigkeit nachweisen können. Außerdem können diese Kosten unter Umständen beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe als Mehrbedarf anerkannt werden. Es gibt viele Internetseiten und Apps sowie Vereine und Selbsthilfegruppen, die bei Allergien weiterhelfen können, hilfreiche Links und Telefonnummern stehen unten.
Als Allergie wird eine überschießende und unerwünscht starke Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte und in der Regel harmlose Stoffe bezeichnet. Der Körper reagiert mit Entzündungszeichen und bildet Antikörper gegen die sog. Allergene, z.B. chemische Substanzen, Pollen, Nahrungsmittel oder Hausstaubmilben. Dabei macht die Reaktion des Körpers krank, nicht der im Grunde harmlose Stoff.
Typische Symptome von Allergien sind z.B. Schnupfen, Atemnot, Juckreiz, Ekzeme oder ein allergischer Schock (Anaphylaxie), bei dem ein Notruf erforderlich ist (112). Es gibt Notfall-Sets, die Menschen mit einem Risiko für einen allergischen Schock mit sich führen können. Diese können zur ersten Hilfe angewendet werden und helfen, die Zeit zu überbrücken, bis der Rettungsdienst eintrifft. Die Anwendung eines Notfall-Sets kann aber den Notruf nicht ersetzen.
Die meisten Medikamente gegen Allergien sind rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente nur bis zum 12. Geburtstag (bei Entwicklungsstörungen bis zum 18. Geburtstag) und nur, wenn sie verschrieben wurden.
Wenn die Altersgrenze überschritten ist, übernehmen die Krankenkassen nur noch die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, z.B. für ein Allergie-Notfall-Set, wenn ein allergischer Schock wahrscheinlich ist. Wer ein verschreibungspflichtiges Medikament gegen Allergien als Leistung der Krankenkasse bekommt, muss ab dem 18. Geburtstag eine Zuzahlung leisten. Sie beträgt höchstens 10 €, Näheres unter Zuzahlung Krankenversicherung. Verschreibungspflichtige Medikamente sollen bei Allergien aber nur verschrieben werden, wenn die rezeptfreien Medikamente nicht ausreichen.
Die Krankenkassen übernehmen bei einem konkreten Verdacht auf eine Allergie die Kosten für wissenschaftlich anerkannte Allergietests. Wer einen vorsorglichen Allergietest machen möchte, muss ihn aber selbst bezahlen, z.B. wenn ein Haustier angeschafft werden soll und sich die Frage stellt, ob eine Allergie gegen die Haare vorliegt.
Manche Arztpraxen bieten bei einem Allergieverdacht sog. individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) zur Allergiediagnostik an, die selbst bezahlt werden müssen. Dabei handelt es sich um Tests ohne ausreichenden wissenschaftlichen Nachweis. Deswegen sind hier Fehldiagnosen sehr wahrscheinlich und die angeblichen Allergiebeschwerden können ganz andere Ursachen haben, die dann unbehandelt bleiben. Außerdem schränken Menschen mit einer fehldiagnostizierten Allergie ihre Lebensqualität oft unnötig ein und der Verzicht auf angebliche Allergene kann sogar gefährlich werden, z.B. zu einer Mangelernährung führen.
Gegen einige Allergien hilft eine Immuntherapie, bei der Allergene z.B. gespritzt oder als Medikament verabreicht werden, damit sich der Körper an die Allergene gewöhnen kann. In der Medizin heißt diese Therapie Allergen-Immuntherapie (AIT), Immuntherapie (SIT) oder allergenspezifische Immuntherapie (ASIT). Aber auch die veralteten Begriffe Hyposensibilisierung oder Desensibilisierung sind weiterhin gebräuchlich. Umgangssprachlich ist zum Teil die Rede von einer Allergie-Impfung, obwohl es sich nicht um eine Impfung im medizinischen Sinne handelt.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für solche Immuntherapien, wenn eine medizinische Indikation dafür besteht.
Die Krankenkassen zahlen ärztliche verordnete sog. Milbenbettwäsche wegen einer Hausstaubmilbenallergie. Umgangssprachlich ist diese als Allergie-Bettwäsche bekannt. Dabei fällt ab dem 18. Geburtstag eine Zuzahlung von bis zu 10 € an, Näheres unter Zuzahlung Krankenversicherung.
Einige Produkte, die bei Allergien notwendig sind, können nicht verschrieben werden, z.B. pflegende Hautcremes, die bei Neurodermitis angewendet werden müssen oder Nasenduschen zur Linderung von allergischem Schnupfen. Solche Produkte müssen die Versicherten selbst bezahlen. Auch die Kosten für Ersatzlebensmittel bei einer Nahrungsmittelallergie werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Menschen mit Allergien können sich auch Medikamente verschreiben lassen, die nicht verschreibungspflichtig sind. Dann zahlt zwar die Krankenkasse trotzdem nicht, aber einkommensteuerpflichtige Personen können die Kosten als sog. außergewöhnliche Belastung in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Wenn die außergewöhnlichen Belastungen insgesamt über der sog. Belastungsgrenze liegen, dann kann das dazu führen, dass weniger Steuern anfallen, Näheres unter Behinderung > Steuervorteile.
Früher konnten die Einkommensteuerpflichtigen die Papierrezepte als Belege sammeln und dem Finanzamt schicken, aber seit es nur noch elektronische Rezepte gibt (Näheres unter e-Rezepte) ist das nicht mehr möglich. Deswegen ist jetzt immer ein Kaufbeleg von der Apotheke nötig, aus dem hervorgeht, wer welches Medikament gekauft hat und dass das Medikament verschrieben wurde. Ein normaler Kassenzettel ohne diese Informationen reicht das nicht, also ist es wichtig, in der Apotheke nachzuhaken, wenn die Informationen auf dem Kaufbeleg fehlen.
Wenn Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, dann können Sie beantragen, dass das Jobcenter nachgewiesene medizinisch notwendige allergiebedingte Mehrkosten als Mehrbedarf im Rahmen der Härtefallregelung bei unabweisbarem besonderen Bedarf berücksichtigt, Näheres unter Mehrbedarfszuschläge.
Wenn Sie Sozialhilfe bekommen, dann können Sie stattdessen beantragen, dass ihr Regelsatz entsprechend erhöht wird, näheres unter Regelsätze.
Ein Mehrbedarf wurde zum Beispiel für Hauptpflegeprodukte und besondere Waschmittel und Putzmittel bei Neurodermitis anerkannt. Diese werden nämlich auch dann nicht von den Krankenkassen übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Die Jobcenter und Sozialämter berücksichtigen hingegen in der Regel keine Mehrkosten für eine besondere Ernährung, sondern muten Menschen mit Nahrungsmittelallergien eine weniger vielseitige Ernährung ohne Ersatzprodukte zu. Sie müssen aber einen Mehrbedarf wegen Nahrungsmittelallergien berücksichtigen, wenn es sonst nachweislich zu einer gesundheitsschädlichen Mangelernährung käme, Näheres unter Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung - Krankenkostzulage.
Kosten für Medikamente sind bei der Berechnung der Regelsätze enthalten. Deswegen berücksichtigen die Jobcenter und Sozialämter sie in der Regel nicht. Bei Allergien können die Ausgaben für die Medikamente weit über dem Betrag liegen, der bei der Regelsatzberechnung für Medikamente berücksichtigt wird. Die Jobcenter und Sozialämter fordern dann, dass der Mensch mit der Allergie das durch Einsparungen in anderen Bereichen (z.B. Kleidung, Ernährung oder gesellschaftliche Teilhabe) kompensiert. Aber wenn mit solchen Einsparungen kein menschenwürdiges Leben mehr möglich ist, dann ist das rechtswidrig und die Jobcenter und Sozialämter müssen doch einen Mehrbedarf berücksichtigen.
Gegen eine Ablehnung können sich Betroffene mit einem Widerspruch und einem gerichtlichen Eilverfahren sowie ggf. mit einer Klage beim Sozialgericht wehren. Das ist kostenlos möglich, notwendige Anwaltskosten können über die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe finanziert werden.
Bei folgenden Anlaufstellen finden Sie Informationen, Beratungsmöglichkeiten und Selbsthilfegruppen zum Thema Allergien.