Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen und weiteren Hilfen, die für Menschen mit Koronarer Herzkrankheit (KHK) infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit KHK |
Entgeltfortzahlung |
Ein Arbeitnehmer kann bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn er wegen der KHK nicht arbeiten kann. |
Krankengeld |
Besteht wegen starken Symptomen länger als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Zuzahlungen Krankenversicherung |
Für Medikamente, Hilfsmittel und Klinikaufenthalte müssen häufig Zuzahlungen geleistet werden. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. |
Die Auswirkungen der KHK können eine Reha erforderlich machen. Es können ambulante oder stationäre Maßnahmen erfolgen. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, den Arbeitsplatz umzugestalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
In einkommenslosen Zeiten während einer Reha kann Übergangsgeld bezogen werden. |
Ist die Arbeitsfähigkeit wegen der KHK dauerhaft eingeschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe bezogen werden. |
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Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit |
Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragt werden. Diese Form des Arbeitslosengeldes wird so lange gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Ist die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt und kann nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts verdient werden, kann unter gewissen Voraussetzungen Grundsicherung bezogen werden. |
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Je nach Krankheitsverlauf kann es zu Pflegebedürftigkeit kommen. Es können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. |
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Bei schweren Formen von KHK kann unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. KHK im Zusammenhang mit Sexualität, Urlaub und Beruf, finden Sie unter Koronare Herzkrankheit KHK.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Koronare Herzkrankheit.