Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Koronarer Herzkrankheit (KHK) infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit KHK |
Entgeltfortzahlung |
Wenn Sie wegen der KHK nicht arbeiten können, erhalten Sie in der Regel bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit |
Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen der KHK weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Leistung bei Arbeitslosigkeit. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Hilfsmitteln, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Unter Umständen wird KHK zu einer chronischen Krankheit, was Ihre Belastungsgrenze halbiert. |
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Die Auswirkungen der KHK können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann Ihnen eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen der KHK dauerhaft eingeschränkt, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Ist Ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt und Sie haben nicht genug Geld zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts, bekommen Sie unter gewissen Voraussetzungen Grundsicherung. |
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Bei schweren Formen von KHK wird Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Bei einem schweren Krankheitsverlauf können Sie pflegebedürftig werden. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. KHK im Zusammenhang mit Sexualität, Urlaub und Beruf, finden Sie unter Koronare Herzkrankheit KHK.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Koronare Herzkrankheit.