Mit einer schweren Form der Koronaren Herzkrankheit (KHK) und/oder eventuellen Begleiterkrankungen kann es zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit kommen. Nachfolgend Links auf die grundsätzlichen Bestimmungen und die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung.
Grundsätzliches zur Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung: Pflege > Leistungen
Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt: Hilfe zur Pflege
Pflegeantrag und Pflegebegutachtung mit Hinweisen zum Antrag auf Höherstufung bei bereits vorhandenem Pflegegrad
Definition der Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld für die Pflege Angehöriger
Pflegesachleistung Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause (siehe unten)
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Ersatzpflege (z.B. während der Pflegende im Urlaub ist)
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, z.B. Hausnotruf
Pflegende Angehörige > Sozialversicherung
Pflegekurse für Angehörige
Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)
Das wichtigste Hilfsmittel bei der KHK ist ein Blutdruck-Herzfrequenzmessgerät, um damit diese Werte regelmäßig kontrollieren zu können. Diese Geräte gehören bei den Hilfsmitteln zur Produktgruppe 21, Messgeräte für Körperzustände/-funktionen, Abschnitt 2.2.
Die Zuzahlung zu derartigen Hilfsmitteln beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 €, maximal 10 €.
Leistungskomplexe für Angebote und Abrechnung der Pflegedienste
Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Häusliche Pflege > Ausländische Kräfte
Vorübergehende stationäre Pflege: Kurzzeitpflege
Ratgeber Koronare Herzkrankheit