Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen und weiteren Hilfen, die für Patienten mit Neurodermitis infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen | Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Neurodermitis |
Entgeltfortzahlung | Ein Arbeitnehmer kann bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn er wegen der Neurodermitis arbeitsunfähig ist. |
Krankengeld | Besteht wegen starker Symptome länger als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenversicherung zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld | Ist ein Kind von Neurodermitis betroffen und benötigt Betreuung und Pflege eines berufstätigen Elternteils, besteht pro Jahr pro Elternteil ein Anspruch auf 10 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Zuzahlungen in der Krankenversicherung |
Zu Medikamenten, Salben und Klinikaufenthalten müssen häufig Zuzahlungen geleistet werden. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. |
Die Auswirkungen der Neurodermitis können eine Reha erforderlich machen. Es können ambulante oder stationäre Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Zudem kann eine Berufliche Reha dabei helfen, den Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu meistern. |
|
Übergangsgeld | In einkommenslosen Zeiten während Medizinischer oder Beruflicher Reha kann Übergangsgeld bezogen werden. |
Ist die Arbeitsfähigkeit wegen der Neurodermitis dauerhaft eingeschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe bezogen werden. | |
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit | Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragt werden. Diese Form des Arbeitslosengeldes wird so lange gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Schränkt die Neurodermitis die Erwerbsfähigkeit ein und kann nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts verdient werden, kann unter gewissen Voraussetzungen Grundsicherung bezogen werden. | |
Bei schweren Formen von Neurodermitis mit ausgeprägter Symptomatik kann unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Hautpflege, Juckreiz, Ernährung und Kleidung, finden Sie unter Neurodermitis.