Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die für Patienten mit Neurodermitis infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Neurodermitis |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Neurodermitis arbeitsunfähig sind. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenversicherung zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld |
Ist Ihr Kind von Neurodermitis betroffen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Als Erwachsene müssen Sie zu Medikamenten, Salben und Klinikaufenthalten häufig Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. |
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Die Auswirkungen Ihrer Neurodermitis können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Eine berufliche Reha kann Ihnen helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslosen Zeiten während medizinischer oder beruflicher Reha überbrücken. |
Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit |
Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen der Neurodermitis weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Leistung bei Arbeitslosigkeit. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen der Neurodermitis dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Schränkt die Neurodermitis Ihre Erwerbsfähigkeit ein und Sie können nicht genug Geld zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts verdienen, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Grundsicherung beziehen. |
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Bei schweren Formen von Neurodermitis mit ausgeprägter Symptomatik wird Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. |
Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Hautpflege, Juckreiz, Ernährung und Kleidung, finden Sie unter Neurodermitis.