Rheuma > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei rheumatischen Erkrankungen infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Rheuma

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Rheuma arbeitsunfähig sind.

Krankengeld

Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Kinderpflege-Krankengeld

Hat Ihr Kind Rheuma und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen Rheuma weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.

Arbeitslosengeld

Leistung bei Arbeitslosigkeit.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Unter Umständen kann Rheuma als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze halbiert.

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen des Rheumas können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Rheuma > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bei Rheuma kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie dann verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Pauschbetrag bei Behinderung

Persönliches Budget

Mit einer anerkannten Behinderung können Sie bei der Einkommensteuererklärung Pauschbeträge ansetzen und zahlen dann weniger Steuer oder bekommen Geld zurück.

Das persönliche Budget ist eine Alternative zu Sachleistungen: Mit dem Budget können Sie Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist die Arbeitsfähigkeit wegen des Rheumas dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Sozialhilfe

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Schränkt das Rheuma Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft ein und Sie haben nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts, bekommen Sie unter gewissen Voraussetzungen Grundsicherung.

Rheuma > Pflege

Pflege > Leistungen

Bei schweren Krankheitsverläufen kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen. Sie können dann verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu den Themen Mobilität, Familie, Urlaub und Ernährung, finden Sie unter Rheuma.

Letzte Bearbeitung: 02.01.2023

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