Vorbeugende Gesundheitshilfe

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Vorbeugende Gesundheitshilfe der Sozialämter ist eine Leistung für nicht krankenversicherte Hilfesuchende. Die Leistungen der Vorbeugenden Gesundheitshilfe entsprechen den Vorsorge- und Reha-Maßnahmen der Krankenkasse und dienen der Verhütung und Früherkennung von Krankheiten. Vorbeugende Gesundheitshilfe zählt im Rahmen der Sozialhilfe zur Gesundheitshilfe.

2. Voraussetzungen

Der Hilfesuchende erfüllt die Voraussetzungen der Gesundheitshilfe.

3. Umfang der Hilfe

Zur Vorbeugenden Gesundheitshilfe zählen unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten in gleichem Umfang und unter den gleichen Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Erholungskuren, z.B. für Kinder, Jugendliche und alte Menschen sowie für Mütter in geeigneten Müttergenesungsheimen bzw. für Vater-Kind-Kuren unter den gleichen Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren).
  • Empfohlene Schutzimpfungen.
  • Kosten der ärztlichen Untersuchung zur Feststellung einer drohenden Erkrankung oder eines Gesundheitsschadens.

4. Zuzahlungen

Zuzahlungen sind bis zur Belastungsgrenze des Patienten zu leisten.

Näheres unter Zuzahlungen Krankenversicherung und Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.

5. Wer hilft weiter?

Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.

6. Verwandte Links

Gesundheitshilfe

Sozialhilfe

Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren

 

Gesetzesquelle: § 47 SGB XII

Letzte Bearbeitung: 18.03.2021

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