Die Vorbeugende Gesundheitshilfe der Sozialämter ist eine Leistung für nicht krankenversicherte Hilfesuchende. Die Leistungen der Vorbeugenden Gesundheitshilfe entsprechen den Vorsorge- und Reha-Maßnahmen der Krankenkasse und dienen der Verhütung und Früherkennung von Krankheiten. Vorbeugende Gesundheitshilfe zählt im Rahmen der Sozialhilfe zur Gesundheitshilfe.
Der Hilfesuchende erfüllt die Voraussetzungen der Gesundheitshilfe.
Zur Vorbeugenden Gesundheitshilfe zählen unter anderem:
Zuzahlungen sind bis zur Belastungsgrenze des Patienten zu leisten.
Näheres unter Zuzahlungen Krankenversicherung und Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.
Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.
Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren
Gesetzesquelle: § 47 SGB XII