Zuzahlungen bei Schwangerschaft und Entbindung

1. Frage

Eine Frau ist schwanger. Muss sie für Medikamente, die bei Schwangerschaft oder Entbindung notwendig sind, Zuzahlungen leisten?

2. Antwort

Für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder einer Entbindung verordnet werden, müssen keine Zuzahlungen geleistet werden. So werden z.B. wehenhemmende Medikamente voll von der Krankenkasse übernommen.


Muss die Frau jedoch wegen einer Erkrankung behandelt werden, die nicht in Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht (z.B. Grippe), fallen hierfür Zuzahlungen an.

Letzte Bearbeitung: 12.04.2021

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