Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die für Patienten mit Amyotropher Lateralsklerose (ALS) in Frage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit ALS |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der ALS nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Leidet Ihr Kind an ALS und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
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Zuzahlungen Krankenversicherung |
Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Hilfsmitteln und Heilmitteln (z.B. Physiotherapie) sowie zu Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. ALS ist eine chronische Krankheit, was Ihre Belastungsgrenze verringert. |
ALS kann eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Schreitet Ihre ALS-Erkrankung nur sehr langsam fort, können Sie auch eine berufliche Reha in Anspruch nehmen. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslosen Zeiten während einer medizinischen oder beruflichen Reha überbrücken. |
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit |
Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragen. Diese Form des Arbeitslosengeldes bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen der ALS dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. | |
Unterstützende Leistung bei dauerhaft eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, wenn Ihre Einkünfte nicht zum notwendigen Lebensunterhalt reichen. |
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Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. | |
Durch die fortschreitende Muskellähmung kommt es häufig zu Pflegebedürftigkeit. |
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Bei fortschreitender ALS kann ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu den Themen Familie, Ernährung oder Nutzung von Hilfsmitteln, finden Sie unter Amyotrophe Lateralsklerose ALS.