Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) führt relativ schnell, jedoch bei jedem Patienten zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt, zu bleibenden Behinderungen. Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe geregelt. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde.
Antrag auf Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Grad der Behinderung (GdB) und Antrag auf Erhöhung des GdB
Überblick zu Hilfen und Nachteilsausgleichen im Beruf: Behinderung > Berufsleben, z.B. Arbeitsassistenz, Kündigungsschutz und Zusatzurlaub
Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln (Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel)
Kraftfahrzeughilfe (auch für Patienten ohne GdB)
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen
Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung
Behinderung > Urlaub und Freizeit