ALS > Schwerbehinderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) führt relativ schnell, jedoch bei jeder betroffenen Person zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt, zu bleibenden Behinderungen. Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe geregelt. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 vor.

2. Allgemeine Informationen zu Schwerbehinderung, GdB und Merkzeichen

Antrag auf Schwerbehindertenausweis

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Grad der Behinderung (GdB) und Antrag auf Erhöhung des GdB

3. GdB bei ALS

Der GdB bei ALS richtet sich danach, wie die Erkrankung im Einzelfall die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt und welche Funktionseinschränkungen sie verursacht. Die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Versorgungsmedizinverordnung werden vom Versorgungsamt herangezogen, um den GdB festzustellen. Näheres unter Grad der Behinderung. Diese enthalten aber keine Angaben zu ALS, so dass die Einschränkungen mit anderen dort aufgeführten Bewegungseinschränkungen verglichen werden.

4. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Überblick zu Hilfen und Nachteilsausgleichen im Beruf: Behinderung > Berufsleben, z.B. Arbeitsassistenz, Kündigungsschutz und Zusatzurlaub

Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln (Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel)

Fahrdienste

Kraftfahrzeughilfe (auch ohne GdB möglich)

Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung

Parkerleichterungen

Behinderung > Steuervorteile

Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen

Telefongebührenermäßigung

Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung

Persönliches Budget

5. Praxistipps

  • Da die ALS nicht heilbar und fortschreitend ist, sollten Sie bei jeder Verschlechterung sofort einen Antrag auf Neufeststellung des GdB (Erhöhungsantrag) stellen. Nur so erreichen Sie, dass Sie die Ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche auch erhalten.
  • Bei ALS verstärkt sich die Behinderung oft schon während das Verfahren auf Feststellung des GdB noch läuft. Es gibt keine Frist, die Sie abwarten müssten, um einen Neufeststellungsantrag stellen zu können, sondern Sie können den Antrag stellen, sobald eine Verschlechterung auftritt, auch während eines laufenden Feststellungsverfahrens.
  • Bei ALS kann es dazu kommen, dass der GdB zu niedrig eingestuft wird und dass das Fortschreiten der Erkrankung nicht angemessen berücksichtigt wird. Dann kann sich für Sie ein Widerspruch lohnen. Anwaltliche Hilfe dafür erhalten finanziell Bedürftige über die Beratungshilfe.

6. Verwandte Links

Behinderung > Urlaub und Freizeit

Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)

ALS > Hilfsmittel

ALS > Mobilität

ALS > Rente

ALS > Pflege

Letzte Bearbeitung: 04.07.2022

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