Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Depressionen infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Depressionen |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Depression nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit |
Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen der Depressionen weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Leistung bei Arbeitslosigkeit. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Unter Umständen können Depressionen als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze halbiert. |
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Die Auswirkungen der Depression können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Ist Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund der Depression dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Schränkt die Depression Ihre Erwerbsfähigkeit ein und Sie haben nicht genug Geld für Ihren Lebensunterhalt, bekommen Sie unter gewissen Voraussetzungen Grundsicherung. |
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Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. |
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Bei einer ausgeprägten Depression kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche |
Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen wie z.B. Lerntherapie, Inklusionsbetreuung oder Schulbegleitung in Anspruch nehmen. |
Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen, um Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zur Psychotherapie und Behandlung, finden Sie unter Depressionen.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Ratgeber Depressionen.