Familienunterstützender Dienst

1. Das Wichtigste in Kürze

Der Familienunterstützende Dienst (FuD) entlastet Familien, die ein Kind, einen Jugendlichen oder einen Erwachsenen mit Behinderung betreuen. Die Mitarbeiter des FuD übernehmen zeitweise die Betreuung des Menschen mit Behinderung, unterstützen ihn durch pflegerische Hilfen und fördern seine (Freizeit-)Interessen.

2. Ziele

Ziel des FuD (teilweise auch Familienentlastender Dienst (FeD) genannt) ist es, betreuenden und pflegenden Angehörigen Erholung und Freiräume zu verschaffen, damit sie am gesellschaftlichen oder kulturellen Leben teilnehmen können. Das soll die Kräfte erhalten bzw. wiederherstellen, die für die Pflege und Betreuung notwendig sind. Gleichzeitig ermöglicht der FuD auch dem Menschen mit Behinderung mehr Autonomie und Selbstständigkeit außerhalb der Familie, was zur Förderung seiner sozialen Kompetenz beiträgt.

3. Umfang

Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Familien. Zu den Angeboten gehören stundenweise oder auch mehrtägige Betreuung in der Familienwohnung oder in Räumlichkeiten des Dienstes, sozialpädagogische Begleitung, sozialrechtliche und psychosoziale Hilfen, Freizeitbegleitung, Bildungsveranstaltungen, Fahrdienste usw.

3.1. Fallbeispiel

Eine Familie hat zwei kleine Kinder, eines davon ist schwerbehindert und pflegebedürftig. Die Mutter würde gerne mehr Zeit mit dem Geschwisterkind ohne Behinderung verbringen. Da die Großeltern zu weit entfernt wohnen, um regelmäßig zu helfen, kann ein Familienunterstützender Dienst hier eine Entlastung bieten.

4. Anbieter

Angeboten werden FuD z.B. von Wohlfahrtsverbänden (z.B. Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Rotes Kreuz, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden), Behindertenverbänden (z.B. Lebenshilfe), Selbsthilfegruppen oder ambulanten Pflegediensten, insbesondere Ambulanten Kinderpflegediensten oder Nachsorgeeinrichtungen.

Die Familie kann meist wählen, ob der FuD ins Haus kommt oder ob die Betreuung in einer Einrichtung, einer Gruppe oder bei Ausflügen erfolgt.

 

Auch die sog. Fachdienste für Offene Hilfen bieten Familienunterstützende Dienste und weitere Unterstützungsleistungen (z.B. Frühförderung, Assistenzleistungen, Schulbegleitung, ambulante Pflegedienste und Fahrdienste) an. Offene Hilfen sind eine Alternative zu Hilfsangeboten in stationären Einrichtungen und ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben im Familienzuhause oder in einer eigenen Wohnung. Deshalb finden die Leistungen meist wohnortnah statt.

5. Finanzierung

Die Kosten für den FuD werden in der Regel übernommen durch:

Teilweise müssen Zuzahlungen bzw. ein Eigenbetrag geleistet werden.

6. Praxistipp

Die Leistungen des FuD können von der Pflegekasse und zusätzlich über die Eingliederungshilfe finanziert werden. Die Pflegekasse finanziert die Leistungen mit dem Ziel der Entlastung der Familie, die mit dem Menschen mit Behinderung zusammenlebt. Die Eingliederungshilfeträger unterstützen die Menschen mit Behinderungen selbst.

Ratsam ist es also, dass Sie auch dann einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, wenn Sie bereits FuD über die Pflegekasse in Anspruch nehmen. Die Eingliederungshilfe darf nicht nur deshalb abgelehnt werden, weil die Pflegekasse bereits die Familie entlastet. Kommt dies dennoch vor, so kann sich anwaltliche Hilfe für einen Widerspruch und/oder ggf. eine Klage lohnen. Näheres unter Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

7. Wer hilft weiter?

8. Verwandte Links

Frühförderung von Kindern mit Behinderungen

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Fahrdienste

Ambulante Pflegedienste

Reha und Kur für Mütter und Väter (Mutter-Kind-Kur)

Familienpflegezeit

Betreuung kranker Kinder

Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter

Down-Syndrom

Schädel-Hirn-Trauma

Letzte Bearbeitung: 22.09.2025

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