Parkinson > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die bei Parkinson infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Parkinson

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Parkinson arbeitsunfähig sind.

Krankengeld

Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Kinderpflege-Krankengeld

Ist ein Kind an Parkinson erkrankt und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen Parkinson weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, was aber bei Parkinson nicht immer der Fall ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bekommen.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung chronische Erkrankungen

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien, Hilfsmitteln und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Mit Parkinson sind Sie in der Regel chronisch krank, was Ihre Belastungsgrenze verringert.

Parkinson > Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Parkinson kann eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Zudem kann Ihnen eine berufliche Reha helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder umzugestalten.

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen der Parkinson-Symptome nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre (Erwerbsminderungs-)Rente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

Parkinson > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Wenn Parkinson die Bewegungsabläufe stört und zu Verlangsamung führt, wird Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt (auf Antrag). Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen, um Ihnen trotz der Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Parkinson > Pflege

Pflegeleistungen

Parkinson kann im Krankheitsverlauf Pflegebedürftigkeit verursachen. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Hilfsmitteln, Wohnen, Beruf und Behandlung, finden Sie unter Parkinson.

Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Parkinson.

Letzte Bearbeitung: 21.07.2023

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