Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die bei Parkinson infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Parkinson |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Parkinson arbeitsunfähig sind. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld |
Ist ein Kind an Parkinson erkrankt und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit |
Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen Parkinson weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Leistung bei Arbeitslosigkeit. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien, Hilfsmitteln und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Mit Parkinson sind Sie in der Regel chronisch krank, was Ihre Belastungsgrenze verringert. |
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Parkinson kann eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann Ihnen eine berufliche Reha helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder umzugestalten. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Ist die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Schränkt Parkinson Ihre Erwerbsfähigkeit ein und Sie können nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts verdienen, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Grundsicherung beziehen. |
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Wenn Parkinson die Bewegungsabläufe stört und zu Verlangsamung führt, wird Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt (auf Antrag). Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen, um Ihnen trotz der Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. |
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Parkinson kann im Krankheitsverlauf Pflegebedürftigkeit verursachen. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. | |
Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Hilfsmitteln, Wohnen, Beruf und Behandlung, finden Sie unter Parkinson.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Parkinson.