Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, von Covid-19 und/oder von Long Covid stellen viele Menschen vor psychische und finanzielle Probleme. Nicht wenige haben Angst um ihre Existenz. Verschiedene Hilfen und Regelungen sollen die soziale und wirtschaftliche Sicherung von hilfebedürftigen Menschen gewährleisten.
Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die für Patienten mit Long Covid infrage kommen.
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Covid-19 und Long Covid |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie aufgrund von Covid-19 oder Long Covid nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen anhaltender Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit |
Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen Long Covid weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld beantragen. Solange die Rentenversicherung nicht entschieden hat, dass bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung besteht, darf die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung nicht mit der Begründung ablehnen, dass Sie wegen Erwerbsminderung nicht in Arbeit vermittelbar sind. |
Leistung bei Arbeitslosigkeit. |
|
Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen beruflicher Einschränkungen infolge von Covid-19, können Sie Bürgergeld vom Jobcenter bekommen (früher Hartz IV). |
|
Als Erwachsene müssen Sie zu vielen Medikamenten und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Long Covid kann als chronische Krankheit anerkannt werden, was Ihre Belastungsgrenze verringert. |
|
Wenn Sie privat versichert sind und Probleme mit der Beitragszahlung bekommen, sollten Sie einen Wechsel in den Notlagentarif prüfen. |
|
Long Covid kann eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen, inzwischen gibt es auch spezielle Long-Covid-Ambulanzen. Zudem kann Ihnen eine berufliche Reha helfen, den Arbeitsplatz umzugestalten oder einen neuen, Ihren Bedürfnissen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. |
|
Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder den Kosten für Ihr Wohneigentum beantragen. Wenn Sie Wohngeld erhalten, haben Sie auch Anspruch auf Leistungen aus dem Teilhabe- und Bildungspaket. |
|
Bei Schulden können unter engen Voraussetzungen das Sozialamt oder das Jobcenter helfen. |
|
Wenn Sie als Familie nur ein kleines Einkommen zur Verfügung haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Kinderzuschlag beantragen. Wenn Sie den Kinderzuschlag erhalten, haben Sie auch Anspruch auf Leistungen aus dem Teilhabe- und Bildungspaket. |
|
Nach 6 Monaten kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie dann verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
|
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen Long Covid dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
|
Je nach Krankheitsverlauf kann es sein, dass Sie pflegebedürftig werden. Dann können Sie verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. |
|
Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Mögliche Leistungen: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt. |
Menschen, die finanzielle Unterstützung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts benötigen, hatten während der Corona-Pandemie einen erleichterten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ("Hartz IV", jetzt abgelöst durch Bürgergeld) und anderen existenzsichernden Leistungen, z.B. der Sozialhilfe. Normalerweise werden die Leistungen für einen Zeitraum von einem Jahr (= Bewilligungszeitraum) gewährt. Bewilligungszeiträume, die bis Ende 2022 begannen, dauerten ausnahmsweise nur 6 Monate und für sie galten folgende Regelungen:
Die Übergangsregelungen galten für alle existenzsichernden Leistungen, d.h. auch für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt und ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht.
Für laufende Bewilligungszeiträume, die 2022 begonnen haben, gelten diese Regeln noch bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weiter.
Diese Regelungen haben sich bewährt und waren deshalb Vorbild für die neuen Regeln zur Karenzzeit beim Bürgergeld. Eine solche Karenzzeit gibt es nicht nur für das Bürgergeld, sondern auch für die Sozialhilfe. Ein Umzug in eine günstigere Wohnung ist im 1. Jahr des Leistungsbezugs bei Bürgergeld und Sozialhilfe nun nicht mehr nötig und beim Bürgergeld gibt es im 1. Bezugsjahr einen Vermögensfreibetrag von 40.000 € für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft und 15.000 € für jede weitere Person.
Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 hat jeder Elternteil 30 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld je Kind. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 60 Tage je Kind. Insgesamt gibt es Kinderpflege-Krankengeld aber nicht länger als 65 bzw. 130 Tage pro Jahr. Der Anspruch gilt bis 7.4.2023 auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern z.B. aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden muss.
Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul-und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld/fragen-und-antworten-zu-kinderkrankentagen-und-zum-kinderkrankengeld-164976.
Muss eine Reha oder Kur wegen Corona abgebrochen oder verschoben werden, gibt der jeweilige Rehabilitationsträger Auskunft über die nächsten Schritte. In der Regel werden auslaufende Kostenzusagen der Krankenkassen problemlos verlängert und die Deutsche Rentenversicherung bietet über das Formular G0101 einen bundesweit gültigen Kurzantrag für den erleichterten Zugang zu einer erneuten Reha an.
Weitere Informationen zur Reha während der Corona-Pandemie und zum Kurzantrag der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Zu unserer Corona-Themenseite > FAQ Reha und Corona > Umgang mit Absagen, Verschiebungen etc.
Corona Covid-19 > Informationen - Beratung - Hilfen
Corona Covid-19 > Psychische Belastungen
Corona Covid-19 > Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Testament