Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen Hilfen, die für Patienten mit Prostatakrebs infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen | Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Prostatakrebs |
Entgeltfortzahlung | Ein Arbeitnehmer kann bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn er wegen Prostatakrebs nicht arbeiten kann. |
Krankengeld | Besteht die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Zuzahlungen Krankenversicherung |
Für Medikamente, Therapien und Klinikaufenthalte müssen häufig Zuzahlungen geleistet werden. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. |
Bei Prostatakrebs kann eine Reha erforderlich sein. Es können ambulante oder stationäre Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Zudem kann eine Berufliche Reha dabei helfen, den Arbeitsplatz den Bedürfnissen entsprechend umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld | In einkommenslosen Zeiten während Medizinischer oder Beruflicher Reha kann Übergangsgeld bezogen werden. |
Ist die Arbeitsfähigkeit wegen der Erkrankung dauerhaft eingeschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe bezogen werden. | |
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit | Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragt werden. Diese Form des Arbeitslosengeldes wird so lange gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Schränkt der Krebs die Erwerbsfähigkeit ein und kann nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts verdient werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung bezogen werden. | |
Je nach Krankheitsverlauf kann es zu Pflegebedürftigkeit kommen. Es können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. | |
Bei Patienten mit Prostatakrebs kann ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Früherkennung, Sexualität und Ernährung, finden Sie unter Prostatakrebs.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Prostatakrebs.