Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Asthma infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführungen im Zusammenhang mit Asthma |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen des Asthmas nicht arbeiten können. |
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Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Falls Ihr Asthma als Berufskrankheit anerkannt wurde, erhalten Sie statt Krankengeld Verletztengeld der Unfallversicherung. |
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Leidet Ihr Kind an Asthma und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld und zusätzlich solange es notwendig ist für die Mitaufnahme bei einem Klinikaufenthalt. |
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Zuzahlungen Krankenversicherung |
Erwachsene müssen zu zahlreichen Medikamenten, Hilfsmitteln und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Wenn die Krankenkasse Ihr Asthma als schwerwiegende chronische Krankheit anerkennt, halbiert das Ihre Belastungsgrenze. |
Die Auswirkungen Ihres Asthmas können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Eine berufliche Reha kann Ihnen dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder einen neuen Arbeitsplatz zu finden, damit Sie weniger Anfallsauslösern ausgesetzt sind. |
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Übergangsgeld |
Machen die Folgen des Asthmas eine Rehabilitation erforderlich, kann Übergangsgeld Ihre einkommenslosen Zeiten während medizinischer oder beruflicher Reha überbrücken. |
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen des Asthmas dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. Wenn Ihr Asthma als Berufskrankheit anerkannt wurde, erhalten Sie stattdessen eine Verletztenrente. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
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Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn Sie
„Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ sind Leistungen der Sozialhilfe. |
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Bei stark ausgeprägten Formen von Asthma mit ausgeprägter Symptomatik kann unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
Weitere hilfreiche Informationen unter Asthma.