Die Auswirkungen der Symptome von ADHS (früher ADHS und ADS) auf das alltägliche Leben können vielseitig sein. Manchmal ist die Lebensführung durch die Störung kaum oder gar nicht beeinflusst, manchmal benötigen Betroffene enorm viel Kraft und Unterstützung, um sich in ihrer sozialen Umwelt zurecht zu finden. Folgende finanziellen und weiteren Leistungen können je nach Gesundheitszustand und Prognose in Frage kommen:
Leistung |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit ADHS |
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche |
Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit ADHS können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen wie z.B. Lerntherapie, Inklusionsbetreuung oder Schulbegleitung in Anspruch nehmen. Zuständig ist das Jugendamt. |
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen |
Laut Deutschem Bundestag ist ADHS als seelische Störungen zu werten: www.bundestag.de > Suchbegriff: Einzelfragen zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes. Somit können Sie oder Ihr Kind einen Anspruch auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung haben. Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen ist meist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig, wenn neben ADHS auch noch eine geistige oder körperliche Behinderung besteht, wie z.B. Epilepsie. |
Viele Leistungen des Jugendamts stehen unter Umständen auch Volljährigen bis max. 26 Jahre zu, z.B. Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen oder ein Erziehungsbeistand. |
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Zuzahlungsbefreiung der Krankenversicherung |
Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Unter Umständen kann ADHS als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze verringert. |
Kinderheilbehandlung
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Informationen zu Kinderheilbehandlung (Kinderrehabilitation, Kur) und medizinischen Reha-Leistungen zur Erhaltung oder Besserung der Gesundheit. Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Pflegegrade Leistungen zur Pflege |
Informationen über Leistungen zur Pflege, wenn Sie oder Ihr Kind z.B. wegen ADHS in Verbindung mit Begleiterkrankungen Beeinträchtigungen in den Modulen "Kognitive und kommunikative Fähigkeiten", "Verhaltensweisen und psychische Probleme" oder "Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte" haben. Näheres unter Pflegeantrag und Pflegebegutachtung. |
Krankengeld Krankengeld bei Erkrankung des Kindes |
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen. |
Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. |
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Leistung bei Arbeitslosigkeit. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
Unterstützende Leistung bei dauerhaft eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, wenn Ihre Einkünfte nicht zum notwendigen Lebensunterhalt reichen. |
Weiterführende Informationen finden Sie auch im Ratgeber ADHS.