Multiple Sklerose > Schwerbehinderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei Multipler Sklerose (MS) kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Die Höhe des GdB richtet sich vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallserscheinungen und nach dem Krankheitsverlauf. Ab einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

2. Feststellung des Grads der Behinderung bei Multipler Sklerose

Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert bei Menschen mit MS die Schwere ihrer Behinderung. Je mehr ein Mensch mit MS in seinen Funktionen und seiner Teilhabe beeinträchtigt ist, desto höher ist der GdB. Die Feststellung eines GdB muss beim Versorgungsamt beantragt werden. Dieses richtet sich bei der Beurteilung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des GdB bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze können beim Bundesjustizministerium unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html eingesehen werden.

Bei Multipler Sklerose richtet sich der GdB/GdS laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen "vor allem nach den zerebralen (das Gehirn betreffenden) und spinalen (das Rückenmark betreffenden) Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die aus dem klinischen Verlauf sich ergebende Krankheitsaktivität zu berücksichtigen." Das bedeutet, dass die Zahl und Schwere der MS-Schübe und die sich hieraus ergebenden Folgen individuell berücksichtigt werden und es kein festes Schema gibt.

Wurde vom Versorgungsamt die Behinderung zu gering beurteilt und ein zu niedriger GdB festgestellt, lohnt sich in vielen Fällen ein Widerspruch, Näheres unter Widerspruch im Sozialrecht.

3. Schwerbehindertenausweis bei Multipler Sklerose

Eine Erkrankung wie Multiple Sklerose kann dazu führen, dass Patienten als schwerbehindert eingestuft werden. Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im Sozialgesetzbuch (SGB) IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt.

Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden, Näheres unter Schwerbehindertenausweis.

Je nachdem welche Beeinträchtigungen vorhanden sind, können sog. Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden, Näheres unter Merkzeichen.

4. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Wurde vom Versorgungsamt ein GdB festgestellt, können für Menschen mit MS folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:

Informationen zur Reha und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und eine Übersicht über weitere Leistungen (auch für Kinder und Jugendliche) unter Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

4.1. Hilfsmittel und Heilmittel zur Verbesserung der Mobilität und Beweglichkeit

5. Praxistipps

6. Verwandte Links

Ratgeber Multiple Sklerose

Ratgeber Behinderungen

Versorgungsamt

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Letzte Bearbeitung: 08.03.2023

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