Das Wichtigste in Kürze
Bei Multipler Sklerose (MS) kann das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen. Der GdB muss beantragt werden. Die Höhe des GdB richtet sich vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallserscheinungen und nach dem Krankheitsverlauf. Ab einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Bestimmte Hilfen und Nachteilsausgleiche können Menschen mit Behinderung unterstützen.
Feststellung des Grads der Behinderung bei Multipler Sklerose
Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert bei Menschen mit MS die Schwere ihrer Behinderung. Je mehr ein Mensch mit MS in seinen Funktionen und seiner Teilhabe beeinträchtigt ist, desto höher ist der GdB. Die Feststellung eines GdB muss beim Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten beantragt werden. Dieses richtet sich bei der Beurteilung nach der Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie enthält Anhaltswerte über die Höhe des GdB.
Die Versorgungsmedizin-Verordnung gibt es beim Bundesjustizministerium in ständig aktualisierter Form unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html oder als übersichtliche Broschüre mit einer erläuternden Einleitung zum PDF-Download beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710".
Bei Multipler Sklerose richtet sich der GdB vor allem nach den zerebralen (das Gehirn betreffenden) und spinalen (das Rückenmark betreffenden) Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die Krankheitsaktivität zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Zahl und Schwere der MS-Schübe und die sich hieraus ergebenden Folgen individuell berücksichtigt werden und es kein festes Schema gibt.
Wurde vom Versorgungsamt die Behinderung zu gering beurteilt und ein zu niedriger GdB festgestellt, lohnt sich in vielen Fällen ein Widerspruch, Näheres unter Widerspruch im Sozialrecht.
Schwerbehindertenausweis bei Multipler Sklerose
Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden, Näheres unter Schwerbehindertenausweis.
Je nachdem welche Beeinträchtigungen vorhanden sind, können sog. Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden, Näheres unter Merkzeichen.
Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen
Mit einem festgestellten GdB kommen folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche in Betracht:
- Ab GdB 20: Pauschbetrag bei Behinderung (= Steuerfreibetrag bei der Einkommensteuer)
- Weitere Steuervorteile bei Behinderung, Näheres unter Behinderung > Steuervorteile
- Ab GdB 30: Hilfen und Nachteilsausgleiche im Beruf, z.B. besserer Kündigungsschutz, Näheres unter Behinderung > Berufsleben
- Ab GdB 50: Zusatzurlaub für Arbeitnehmende, Näheres unter Behinderung > Berufsleben
- Ab GdB 50: 2 Jahre früher ohne Abschläge in Altersrente mit nur 35 statt 45 Versicherungsjahren oder bis zu 5 Jahre früher mit Abschlägen. Näheres unter Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Ab GdB 50 mit Schwerbehindertenausweis: Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theater oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B. bei Automobilclubs
- Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen mit GdB 100 und/oder Pflegegrad und häuslicher Pflege
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten unter Leistungen für Menschen mit Behinderungen.
Download Tabellen mit Nachteilsausgleichen
Folgende Tabellen geben eine Übersicht über alle GdB- bzw. Merkzeichen-abhängigen Nachteilsausgleiche:
Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, auch wenn bei ihnen (noch) kein GdB festgestellt wurde.
Beispiele:
- Medizinische Rehabilitation, z.B. eine "Kur" oder stufenweise Wiedereingliederung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha), z.B. eine Umschulung
- Kraftfahrzeughilfe
- Reha-Sport und Funktionstraining
Hilfsmittel und Heilmittel zur Verbesserung der Mobilität und Beweglichkeit
- Kostenübernahme und Zuzahlung bei Hilfsmitteln und Heilmitteln
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
- Orthopädische und andere Hilfsmittel, z.B. Gehhilfen und Hilfsmittel in Haushalt und Freizeit
- Rollstühle
Praxistipps
- Informationen und Hilfen rund um die Themen Beruf, Reha und Rente finden Sie unter Multiple Sklerose > Arbeit - Reha - Rente.
- Wenn Sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, kann unter Umständen eine Teilrente den Übergang ins Rentenalter stufenweise gestalten. Näheres unter Teilrente.
Verwandte Links
Multiple Sklerose > Allgemeines