Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen Hilfen, die für Patienten mit Psychosen infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen | Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Psychosen |
Entgeltfortzahlung |
Bei Arbeitsunfähigkeit kann ein Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten. |
Krankengeld |
Besteht die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld |
Ist ein Kind von einer Psychose betroffen und benötigt Betreuung und Pflege eines berufstätigen Elternteils, besteht ein Anspruch auf 10 Tage Kinderpflege-Krankengeld pro Jahr. Corona-Sonderregelung: Im Jahr 2022 gibt es 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld, Näheres unter Corona Covid-19 > Finanzielle Hilfen und Sonderregelungen. |
Zuzahlungen Krankenversicherung |
Für Medikamente, Therapien oder Kliniken müssen häufig Zuzahlungen geleistet werden. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. |
Die Auswirkungen einer Psychose können eine Reha erforderlich machen. Es können ambulante oder stationäre Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
In einkommenslosen Zeiten während einer Reha-Maßnahme kann Übergangsgeld bezogen werden. |
Ist die Arbeitsfähigkeit wegen der Psychose dauerhaft eingeschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe bezogen werden. |
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Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit |
Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragt werden. Diese Form des Arbeitslosengeldes wird so lange gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Schränkt die Psychose die Erwerbsfähigkeit ein und kann nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts verdient werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung bezogen werden. | |
Je nach Krankheitsverlauf kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen. Es können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. | |
Bei Patienten mit Psychose kann unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu rechtlichen Aspekten, Autofahren und Selbstschutz für Betroffene, finden Sie unter Psychosen Schizophrenie.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Psychosen.