Psychotische Störungen können je nach Verlauf und Ausprägung und in Abhängigkeit von der Krankheitsphase das tägliche Leben so einschränken, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Nachfolgend Links auf die grundsätzlichen Bestimmungen und die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung.
Grundsätzliches zur Pflegeversicherung
Leistungen, Regelungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit: Pflegeleistungen
Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt oder die Leistungen nicht ausreichen: Hilfe zur Pflege
Pflegeantrag und Pflegebegutachtung mit Hinweisen zum Antrag auf Höherstufung bei bereits vorhandenem Pflegegrad
Medizinischer Dienst (MD) zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Definition der Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld für die Pflege Angehöriger
Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
Kombinationsleistung: Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause
Ersatzpflege (z.B. im Urlaub der Pflegeperson)
Häusliche Krankenpflege (Kostenträger ist in der Regel die Krankenversicherung)
Pflegende Angehörige > Sozialversicherung
Pflegende Angehörige > Entlastung
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, z.B. Hausnotrufsysteme
Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)
Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
Leistungskomplexe für Angebote und Abrechnung der Pflegedienste
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege
Ratgeber Pflege-Check – Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
Psychosen > Finanzielle Hilfen
Psychosen > Selbstschutz für Betroffene
Psychosen > Rechtliche Aspekte