Bei einer chronifizierten Psychose kommt es zu bleibenden bzw. immer wiederkehrenden Beeinträchtigungen, die nicht selten zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Arbeitslosigkeit kann aber ein zusätzlicher Risikofaktor für eine erneute Akutphase sein. Einer Berufstätigkeit ist daher nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus vielen weiteren Gründen eine hohe Priorität einzuräumen. Ist die (Wieder-)Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich, können alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in Frage kommen.
Arbeit
Dabei muss aber ebenso berücksichtigt werden, dass Betroffene einer wie auch immer gearteten Arbeitstätigkeit gewachsen sein müssen, denn auch Druck und Überforderung können eine Akutphase auslösen. Eine besondere Rolle spielt hier der sog. Reha-Druck, d.h. die Vorgabe, innerhalb einer bestimmten Frist mit einer bestimmten Maßnahme das vorgegebene Ziel zu erreichen.
In einer Akutphase kann die Gefahr bestehen, dass der Patient der Arbeit fernbleibt, ohne beim Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu besorgen. Angehörige können hier helfen, indem sie zum Arztbesuch motivieren oder beim Arzt einen Hausbesuch erbitten.
Die AU läuft bei gesetzlich Versicherten anders ab als bei privat Versicherten. In jedem Fall aber muss der Arbeitgeber frühestmöglich über die Erkrankung informiert werden, in der Regel telefonisch am Morgen des ersten Krankheitstags.
Ohne AU gefährdet der Patient sowohl seinen Arbeitsplatz als auch eine spätere Krankengeldzahlung. Näheres unter Arbeitsunfähigkeit.
Insbesondere die Akutphasen einer Psychose ziehen in der Regel eine längere und oft auch wiederholte Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu unter Entgeltfortzahlung und Krankengeld.
Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, endet die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenkasse. Er muss sich dann rechtzeitig um seinen Krankenversicherungsschutz kümmern und sollte sich dafür an die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit wenden.
Bei einer Kündigung ist die sofortige Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtend. Bei langer Arbeitsunfähigkeit kann es ein spezielles Arbeitslosengeld geben, Näheres unter Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit.
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Näheres unter Krankheitsbedingte Kündigung.
Kurz nach einem Klinikaufenthalt sind die meisten Patienten zunächst arbeitsunfähig. Ziel muss aber immer sein, wieder ins Berufsleben zurückzukehren, bevorzugt an die bisherige Arbeitsstelle oder an eine andere Arbeitsstelle beim selben Arbeitgeber. Die Eingliederung in eine neue Umgebung ist bei Menschen mit Psychosen oft eine besondere Herausforderung und sollte fachlich-therapeutisch begleitet werden.
Sozialrechtlich betrachtet gehören Angebote und Einrichtungen zur beruflichen (Wieder-)Integration zur Rehabilitation, Näheres unter Berufliche Reha > Leistungen. Entsprechende Angebote sind regional stark unterschiedlich verfügbar. Informationen und Adressen bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen unter www.bagrpk.de. Dort kann auch die "Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen" unter www.bagrpk.de > Downloads (unter Arbeitshilfen in der Mitte der Seite) heruntergeladen werden.
Einige Menschen mit Psychosen können auf dem sog. allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist zu unterscheiden vom besonderen Arbeitsmarkt. Der besondere Arbeitsmarkt meint alle vom Staat geförderten Arbeitsverhältnisse. Der allgemeine Arbeitsmarkt wird auch 1. Arbeitsmarkt genannt. Der besondere Arbeitsmarkt wird umgangssprachlich auch 2. Arbeitsmarkt und 3. Arbeitsmarkt genannt, wobei diese Begriffe nicht einheitlich gebraucht werden.
Sog. 1-€-Jobs (= "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigungen nach SGB II") können Menschen mit Psychosen die Gelegenheit geben, die tagtägliche Arbeitsfähigkeit zu testen und so wieder in das Berufsleben zu finden. Die tatsächliche Mehraufwandsentschädigung liegt meist etwas höher als 1 € pro Stunde. Während einer solchen Arbeitsgelegenheit erhalten die Teilnehmenden an diesen Maßnahmen Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II, Hartz IV) und dazu die Mehraufwandsentschädigung. Näheres siehe Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Arbeitsgelegenheiten.
Voraussetzungen dafür sind Erwerbsfähigkeit (keine oder nur teilweise Erwerbsminderung) und Hilfebedürftigkeit (kein oder nur geringes Einkommen und Vermögen, Näheres unter Bürgergeld > Einkommen und Vermögen).
Wenn ein Mensch wegen seiner Psychosen nicht mehr oder nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, hat er eine sog. volle Erwerbsminderung. Das bedeutet aber nicht, dass er nur noch unter 3 Stunden oder gar nicht arbeiten kann, sondern dann kann die Person Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen bekommen, die eine Tätigkeit auf dem besonderen Arbeitsmarkt ermöglichen.
Beschäftigung gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen in einem normalen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts ermöglichen die unterstützte Beschäftigung und das Budget für Arbeit. Eine Alternative sind sog. Inklusionsbetriebe. Das Budget für Ausbildung kann eine Berufsausbildung in einem normalen Betrieb ermöglichen.
Näheres unter Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen.
Menschen mit Psychosen können aber auch dann am Berufsleben teilnehmen, wenn es ihnen trotz der genannten Unterstützungsmöglichkeiten nicht gelingt, in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts zu arbeiten: Manche Werkstätten für behinderte Menschen und manche sog. anderen Leistungsanbieter bieten spezielle Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Behinderungen.
Das Problem bei den meisten bisher genannten Arbeitsmöglichkeiten ist, dass sie von einer kontinuierlichen Vollzeitbeschäftigung ausgehen. Das ist eine große Hürde für Menschen mit Psychosen. Hilfreich sind hier sog. Zuverdienstprojekte für Menschen mit psychischen Störungen. Sie bieten Arbeits- und Trainingsmöglichkeiten für weniger als 20 Wochenarbeitsstunden und passen ihre Anforderungen mit folgenden Maßnahmen an die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Betroffenen an:
Die Trägerschaft ist vielfältig. Zum Teil sind die Projekte an Inklusionsbetriebe (siehe oben) oder Tagesstätten (siehe unten) angegliedert. Trotz der flexiblen Vorgaben müssen wirtschaftlich verwertbare Produkte oder Dienstleistungen erbracht werden. Kosten und Gehalt müssen erwirtschaftet werden, die Qualität der Arbeit muss stimmen und die Entlohnung ist abhängig von der Arbeitsleistung.
Weitere Informationen zu Zuverdienstprojekten gibt es beim Projekt Zuverdienst unter https://mehrzuverdienst.de.
Adressen von Anbietern einiger Zuverdienstprojekte können auch bei Rehadat unter www.rehadat-adressen.de > Adressen > Arbeit/Beschäftigung > Zuverdienst- und Beschäftigungsangebote gefunden werden.
Tagesstätten sind Einrichtungen, in denen Menschen mit psychischen Erkrankungen an Wochentagen tagsüber betreut und zu Beschäftigung angeleitet werden. Sie können auch auf das Arbeitsleben vorbereiten.
Die Einrichtungen sind immer möglichst niedrigschwellig, je nach Konzept ist das Kommen und Fernbleiben freiwillig oder verbindlich. Mit der Tagesgestaltung in der Tagesstätte beginnen die Betroffenen, eine Tagesstruktur aufzubauen und einfache Aufgaben zu übernehmen.
Typische Angebote und Hilfen einer Tagesstätte sind:
Häufig sind an Tagesstätten Beratungsangebote angegliedert, die bei sozialrechtlichen Fragen helfen oder bei der Suche nach Reha, Therapie- oder Arbeitsmöglichkeiten. Bisweilen machen sie auch selbst solche Angebote. Manche Tagesstätten sind als Vereine oder Clubs organisiert. In der Regel stellen sie dann an die sozialen Fähigkeiten der Mitglieder höhere Anforderungen und fordern eine etwas höhere Verbindlichkeit, z.B. durch die Übernahme von Pflichten zu bestimmten Zeiten.
Nähere Informationen zu Tagesstätten für psychisch kranke Menschen gibt das Psychiatrienetz unter www.psychiatrie.de > Gemeindepsychiatrie > Alltagshilfen > Tagesstätten/Kontakt-/Beratungsstellen.
Auf der Suche nach geeigneten Arbeitsmöglichkeiten helfen der Sozialdienst in der Klinik, der ambulante Sozialpsychiatrische Dienst, alle Träger mit entsprechenden Angeboten, das sind meist Wohlfahrtsverbände, aber auch Gemeinden und Vereine, sowie mögliche Kostenträger, z.B. Integrationsamt oder Agentur für Arbeit.
Wenn eine Psychose so schwer verläuft, dass sie die Berufstätigkeit gefährdet oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Psychosen relevant werden können:
Falls ein Patient aufgrund seiner Psychose nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen zwei Rentenarten für ihn in Frage:
Psychosen > Rechtliche Aspekte
Psychosen > Umgang mit Psychosen
Psychosen > Selbstschutz für Betroffene