Depressionen > Betreutes Wohnen

1. Das Wichtigste in Kürze

Schwere depressive Störungen können eine selbstständige Lebensführung zeitweise unmöglich machen. Für Alleinlebende empfehlen sich dann oft betreute Wohnformen. Der Umfang der Betreuung ist je nach Angebot sehr unterschiedlich und reicht von ambulant betreutem Einzelwohnen bis hin zu betreuten Wohngruppen. Die Betreuung kann z.B. über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen finanziert werden.

2. Betreute Wohnformen für Menschen mit Depressionen

Bei betreuten Wohnformen stehen dem Menschen mit Depressionen z.B. Sozialarbeiter, Ärzte, Therapeuten oder Krankenpfleger zur Seite. Die fachliche Ausrichtung ist je nach Konzept unterschiedlich. Im Idealfall kommen die Betreuungspersonen aus verschiedenen Berufsgruppen und arbeiten eng zusammen. Die Betreuung richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf und unterscheidet sich deshalb ebenfalls sehr stark, sowohl was die Themen und Ziele angeht als auch in ihrem Umfang. Wichtig ist, dass es verbindliche Absprachen gibt, gemeinsam festgelegte Betreuungsziele und ein Hilfsnetz im Hintergrund, mit dem jederzeit auf Veränderungen und Krisen reagiert werden kann.

2.1. Betreuungsangebote im betreuten Wohnen

Die Betreuungsangebote umfassen z.B.

  • Tagesstrukturierende Hilfen
  • Hilfen und Anleitung im Haushalt: Putzen, Waschen, Kochen
  • Freizeitangebote: Sport, Ausflüge, kreatives Gestalten, kulturelle Aktivitäten, Reisen
  • Sozialrechtliche und finanzielle Beratung
  • Hilfe im Umgang mit Geld
  • Hilfe bei der Beantragung und Aufrechterhaltung von Reha-Maßnahmen
  • Hilfen zur Erlangung von Arbeitsmöglichkeiten
  • Sicherung der medizinischen Versorgung
  • Einzel- und Gruppengespräche
  • Krisenintervention

2.2. Dauer des betreuten Wohnens

Der Aufenthalt in den meisten betreuten Wohnformen ist befristet. Die Dauer reicht dann von wenigen Monaten bis einigen Jahren.

2.3. Leistungsträger und Kostenträger

Die Betreuungspersonen sind meist bei einem sog. Leistungsträger beschäftigt und werden von diesem bezahlt. Viele Wohnprojekte haben mehrere Träger oder einen Träger, der mit verschiedenen Partnern kooperiert. Infrage kommen z.B. der Sozialpsychiatrische Dienst, der Allgemeine Sozialdienst oder Wohlfahrtsverbände. Auch an psychiatrische Akutkliniken, Wohnheime, Werkstätten für behinderte Menschen oder Inklusionsbetriebe sind teilweise Wohnmöglichkeiten angebunden.

Die Leistungsträger bekommen in der Regel für ihre Leistungen Geld von einem sog. Kostenträger. Depressive Menschen können beim Kostenträger das betreute Wohnen beantragen.

Wer außerdem nicht genug Geld hat, um seine Wohnkosten und den Lebensunterhalt zu finanzieren, kann dafür je nach Situation verschiedene Leistungen beantragen. In Betracht kommt z.B.:

Teils beteiligen sich die Träger der Eingliederungshilfe an den Wohnungskosten. Näheres unter Eingliederungshilfe > Abgrenzung zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

3. Wohnformen

Betreutes Wohnen gibt es in mannigfachen Kombinationen, z.B. mit den folgenden Wohnformen:

3.1. Betreutes Einzelwohnen

Beim betreuten Einzelwohnen erfolgt die Unterstützung in der eigenen Wohnung. In der Regel besucht eine Betreuungsperson den Menschen mit Depressionen mehrmals in der Woche zu Hause zu fest ausgemachten Terminen. Nachts erfolgt keine Betreuung. Betreutes Einzelwohnen kommt insbesondere für Menschen in Frage, die schon relativ stabil sind und selbst ihren Tag strukturieren können. Ziel ist, größtmögliche Selbstständigkeit zu erreichen oder ganz ohne Betreuung leben zu können.

Diese Form des betreuten Wohnens wird zum Teil als ambulant unterstütztes Wohnen bezeichnet.

3.2. Appartementwohnen

Appartementwohnen ist eine Zwischenform zwischen betreutem Einzelwohnen und Wohngruppe. Die Bewohnenden sind jeweils eigenständig, haben ein eigenes Bad und eine kleine Küche, wohnen aber in einem Appartementhaus mit anderen Betroffenen. Gemeinschaftseinrichtungen ermöglichen soziale Kontakte, aber es ist auch der völlige Rückzug möglich. Betreuungspersonen und Therapeuten haben separate Räume.

3.3. (Therapeutische) Wohngemeinschaft

In einer Wohngemeinschaft wohnen mehrere Betroffene zusammen. Sie haben in der Regel je ein Zimmer für sich. Bad, Wohn- und Esszimmer sowie die Küche werden gemeinschaftlich genutzt. Bei therapeutischen WGs (TWG) liegt ein deutlicherer Akzent auf der therapeutischen Betreuung, in anderen Wohngemeinschaften geht es vorwiegend um die praktische Unterstützung im Alltag. In jedem Fall soll die Selbstständigkeit der Bewohnenden gefördert werden: durch eine vorgegebene Tagesstruktur, das Wechselspiel von sozialem Miteinander und Rückzug in das eigene Zimmer sowie die Übernahme von Pflichten in der Gemeinschaft. In der Regel ist ein Zimmer oder Büro in der WG für die therapeutischen Begleitpersonen reserviert. Diese sind je nach Bedarf und Konzept zeitweise oder ganztags oder auch über Nacht vor Ort.

3.4. Wohngruppe

Von einer Wohngruppe spricht man meist im Zusammenhang mit einem Heim. Die Bewohnenden bilden innerhalb eines Heims eine Art WG, lernen soziales Miteinander und die Übernahme von Pflichten wie Kochen, Waschen und Putzen.

3.5. Langzeitwohnprojekte

Im Gegensatz zu den bisher genannten Formen sind Langzeitwohnprojekte auf Dauer angelegt. Die Bewohnenden sind chronisch psychisch kranke Menschen. Als Wohnformen werden Wohngruppen, WGs oder ganze Häuser genutzt. Meist haben die Bewohnenden einen höheren Schutz und Betreuungsbedarf als in den oben genannten Formen.

3.6. Wohnheim

In einem Wohnheim bewohnt der Mensch mit Depressionen sein Zimmer, alle anderen Einrichtungen sind Gemeinschaftseinrichtungen. Das Wohnen im Wohnheim kann eine dauerhafte Lebensform sein, aber es besteht zunehmend die Tendenz, die Bewohnenden zu möglichst viel Selbstständigkeit und sozialen Wohnformen zu befähigen: Über die Wohngruppe im Wohnheim hin zur wohnheimunabhängigen WG.

3.7. Betreutes Wohnen in einer Gastfamilie

Menschen mit Depressionen können auch in einer Gastfamilie aufgenommen werden. Gastfamilien können Familien mit Kindern, Paare oder Einzelpersonen sein. Sie nehmen den Menschen mit Depressionen bei sich auf und unterstützen im Alltag. Die Unterbringung ist unterschiedlich und hängt von den Verhältnissen in der jeweiligen Gastfamilie ab: Manche Gastfamilien vermieten eine Einliegerwohnung oder Hausetage, andere stellen nur ein Zimmer zur Verfügung.

Die Gastfamilie

  • wird dabei von einem Fachdienst unterstützt und bekommt z.B. sozialpädagogische Beratung.
  • bekommt dafür Miete und eine Pauschale für die Betreuung.

3.7.1. Praxistipps

  • Nähere Informationen zu betreuten Wohnformen für psychisch kranke Menschen gibt es beim Psychiatrienetz unter www.psychiatrie.de > Gemeindepsychiatrie > Alltagshilfen.
  • Betreutes Wohnen können Sie auch über ein sog. persönliches Budget finanzieren. Dabei bekommen Sie vom Kostenträger Geld, mit dem Sie einen selbstgewählten Leistungsträger bezahlen können. In diesem Rahmen können Sie oder Ihre Angehörigen die Betreuungspersonen auch selbst suchen und als Ihre Angestellten bei sich beschäftigen. Näheres unter Assistenzleistungen.

4. Wer hilft weiter?

  • Auf der Suche nach betreutem Wohnen helfen der Sozialdienst in der Klinik, der ambulante Sozialpsychiatrische Dienst sowie alle Träger mit entsprechenden Angeboten – das sind meist Wohlfahrtsverbände, aber z.B. auch Gemeinden und Vereine.
  • Anträge nehmen die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Jugendämter entgegen.
  • Unabhängige Beratung bietet die unabhängige Teilhabeberatung.

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Letzte Bearbeitung: 10.10.2023

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