Schwere depressive Störungen können eine selbstständige Lebensführung zeitweise unmöglich machen. Für Alleinlebende empfehlen sich dann oft betreute Wohnformen. Der Umfang der Betreuung ist je nach Angebot sehr unterschiedlich und reicht von ambulant betreutem Einzelwohnen bis hin zu betreuten Wohngruppen. Die Betreuung kann z.B. über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder über die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen vom Jugendamt finanziert werden. Alternativ können Menschen mit Depressionen auch Assistenzleistungen beim Wohnen in Anspruch nehmen, die mehr Selbstbestimmung ermöglichen.
Bei betreuten Wohnformen stehen dem Menschen mit Depressionen z.B. Sozialarbeiter, Ärzte, Therapeuten und / oder Krankenpfleger zur Seite. Die fachliche Ausrichtung ist je nach Konzept unterschiedlich. Im Idealfall kommen die Betreuungspersonen aus verschiedenen Berufsgruppen und arbeiten eng zusammen. Die Betreuung richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf und unterscheidet sich deshalb ebenfalls sehr stark, sowohl was die Themen und Ziele angeht als auch in ihrem Umfang. Wichtig ist, dass es verbindliche Absprachen gibt, gemeinsam festgelegte Betreuungsziele und ein Hilfsnetz im Hintergrund, mit dem jederzeit auf Veränderungen und Krisen reagiert werden kann.
Die Betreuungsangebote umfassen z.B.
Der Aufenthalt in den meisten betreuten Wohnformen ist befristet. Die Dauer reicht dann von wenigen Monaten bis einigen Jahren.
Betreutes Wohnen gibt es stationär in einem Wohnheim oder ambulant, z.B. in einer eigenen Wohnung, in einem Appartement in einem Haus mit Gemeinschaftsräumen, in einer Wohngemeinschaft, oder in einer Gastfamilie. Näheres unter Behinderung > Wohnen.
Statt betreutem Wohnen können Menschen mit Depressionen aber auch Assistenzleistungen in Anspruch nehmen. Im Unterschied zur Betreuung ist Assistenz von einer anderen Haltung geprägt, welche die Selbstbestimmung in den Vordergrund stellt. Aber in der Praxis sind Betreuung und Assistenz oft nicht klar zu unterscheiden, weil viele Anbieter von Betreuung in Wirklichkeit Assistenz anbieten und manche Assistenzangebote doch Betreuung bieten und die Selbstbestimmung weniger ernst nehmen, als es die Bezeichnung vermuten lässt. Näheres unter Behinderung > Wohnen.
Die Betreuungspersonen sind meist bei einem sog. Leistungsträger beschäftigt und werden von diesem bezahlt. Viele Wohnprojekte haben mehrere Träger oder einen Träger, der mit verschiedenen Partnern kooperiert. Infrage kommen z.B. der Sozialpsychiatrische Dienst, der Allgemeine Sozialdienst oder Wohlfahrtsverbände. Auch an psychiatrische Akutkliniken, Wohnheime, Werkstätten für behinderte Menschen oder Inklusionsbetriebe sind teilweise Wohnmöglichkeiten angebunden.
Die Leistungsträger bekommen in der Regel für ihre Leistungen Geld von einem sog. Kostenträger. Depressive Menschen können beim Kostenträger das betreute Wohnen beantragen.
Wer außerdem nicht genug Geld hat, um seine Wohnkosten und den Lebensunterhalt zu finanzieren, kann dafür eine der folgenden Leistungen beantragen:
Teils beteiligen sich die Träger der Eingliederungshilfe an den Wohnungskosten. Näheres unter Eingliederungshilfe > Abgrenzung zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Betreutes Wohnen oder Assistenzleistungen können Sie auch über ein sog. persönliches Budget finanzieren. Dabei bekommen Sie vom Kostenträger Geld, mit dem Sie einen selbstgewählten Leistungsträger bezahlen können. In diesem Rahmen können Sie oder Ihre Angehörigen die Betreuungspersonen oder Assistenzkräfte auch selbst suchen und als Ihre Angestellten bei sich beschäftigen. Näheres unter Assistenzleistungen.
Depressionen > Symptome Ursachen Diagnose
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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen