Bei schweren Erkrankungen oder Belastungen im Zusammenhang mit HIV oder AIDS können Reha-Maßnahmen zu einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation oder der Arbeitsfähigkeit beitragen. Es kommen sowohl medizinische als auch ergänzende als auch berufliche Reha-Maßnahmen in Betracht. Nahezu alle Träger der Sozialversicherung können für die Kostenübernahme von Reha-Maßnahmen zuständig sein.
Eine HIV-Infektion allein ist aufgrund der mittlerweile guten Behandlungsmöglichkeiten kein Grund für eine medizinische Reha-Maßnahme. Ein entsprechender Antrag muss vom Arzt und vom Patienten individuell und gut begründet werden. In der Regel sind Reha-Maßnahmen sinnvoll, wenn hohe psychische Belastungen auftreten oder eine medizinische Reha den Gesundheitszustand verbessern bzw. einer Verschlechterung vorbeugen kann.
Die nachfolgenden Links führen zu den sozialrechtlichen Bestimmungen rund um medizinische Reha, die bei HIV und AIDS infrage kommen können:
Der Fachbegriff für die berufliche Rehabillitation lautet "Teilhabe am Arbeitsleben". Die sog. "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern, (wieder-)herstellen und möglichst dauerhaft sichern. Näheres unter:
Individuelle Ansprechpartner sind immer die jeweiligen Kostenträger, also vor allem Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder Agenturen für Arbeit.
Bei der Suche nach einer geeigneten Reha-Klinik mit HIV-Fachwissen hilft die Einrichtungssuche der Deutschen Aidshilfe unter www.kompass.hiv > Einrichtung suchen.