Nicht jeder Parkinson-Patient ist sofort arbeitsunfähig. Zusammen mit dem Arzt und dem Integrationsamt kann geklärt werden, ob Änderungen der Arbeitssituation nötig und möglich sind. Kann ein Patient nicht mehr berufstätig sein, kommen je nach Alter Erwerbsminderungsrente oder Altersrente in Frage.
Führt Parkinson zu wiederholter oder längerer Arbeitsunfähigkeit, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf folgende Leistungen bestehen:
Mit einem Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamts haben Parkinson-Erkrankte Anspruch auf verschiedene Schutz-, Hilfs-, und Fördermöglichkeiten, z.B. einen verbesserten Kündigungsschutz sowie Anspruch auf technische Hilfsmittel, welche die Arbeit erleichtern/möglich machen. Mit dem Arzt sowie mit dem Integrationsamt sollte besprochen werden, welche Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig sind. Näheres unter Behinderung > Berufsleben.
Auch Reha-Maßnahmen können dazu beitragen, krankheitsbedingte Einschränkungen im Berufsleben zu verringern oder zu beseitigen. Nähere Informationen bieten folgende Stichworte:
Die Diagnose Parkinson führt heute nicht mehr zu einer sofortigen Berentung. Wie lange Patienten noch berufstätig sein können, hängt vom Verlauf der Erkrankung ab, von den speziellen Anforderungen des Berufsbildes und unter Umständen von Nebenwirkungen der Medikamente. Falls ein Patient aufgrund seiner Parkinsonerkrankung nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen zwei Rentenarten für ihn in Frage:
Parkinson > Bewegung und Mobilität
Parkinson > Medizinische Rehabilitation