Pflegegrade können nicht nur bei körperlichen Erkrankungen, sondern auch bei psychischen Beeinträchtigungen beantragt werden. ADHS (früher ADHS und ADS) schränkt das tägliche Leben normalerweise nicht in dem Maße ein, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Genehmigung eines Pflegegrads bei ADHS ist individuell sehr unterschiedlich. Übersteigt der Betreuungsaufwand den eines gesunden Kindes aber deutlich, wird unter Umständen ein Pflegegrad genehmigt. Defizite können z.B. bei den Modulen "kognitive und kommunikative Fähigkeiten", "Verhaltensweisen und psychische Problemlagen" oder "Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte" vorliegen, siehe auch Pflegeantrag und Pflegebegutachtung.
Grundsätzlich ist zu beachten:
Grundsätzliches zur Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung: Pflege > Leistungen
Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt: Hilfe zur Pflege
Pflegeantrag und Pflegebegutachtung
Medizinischer Dienst (MD) zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Definition der Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld für die Pflege Angehöriger
Pflegende Angehörige > Sozialversicherung