Die Corona-Pandemie belastet Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen der Pflege. Während allgemein viele Schutzmaßnahmen gelockert sind, gelten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und sonstigen stationären Einrichtungen weiterhin Maskenpflicht, verpflichtende Testkonzepte sowie unterschiedliche Besucherregelungen.
Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sind durch die Corona-Lage besonders belastet. Sonderregelungen bei den Leistungen für pflegende Angehörige sollen hier helfen.
Wenn berufstätige Angehörige selbst die Pflege übernehmen müssen, können diese sich kurzzeitig von der Arbeit freistellen lassen.
Kurzzeitige Freistellung von der Arbeit (sog. kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Details unter Pflegezeit): Pflegende Angehörige können bis zum 31.12.2022 statt bisher 10 Tage nun 20 Tage von der Arbeit freigestellt werden, wenn
Bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen kann für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.
In Pflegeheimen leben Menschen, die zur Hochrisikogruppe des Corona-Virus gehören. Eine Übersicht mit den genauen Regeln der einzelnen Bundesländer, z.B. Schutzmaßnahmen oder Besuchsregelungen, hat der BIVA-Pflegeschutzbund zusammengestellt unter www.biva.de/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona.
Am besten sollten sich Angehörige telefonisch bei der jeweiligen Einrichtung nach den geltenden Vorschriften erkundigen.
Wenn es nicht möglich ist, seinen Angehörigen im Pflegeheim zu besuchen, können Telefonate, Briefe, Fotos oder von den Enkeln gemalte Bilder helfen, diese Zeit zu überbrücken.
Im Rahmen der Corona-Virus-Testverordnung können abhängig von den Regelungen vor Ort Mitarbeiter, Pflegebedürftige und Besucher einem Test zum besseren Schutz vor Ansteckung unterzogen werden.
Damit Pflegeeinrichtungen nicht in existenzbedrohende Situationen geraten, übernimmt die Pflegekasse die Corona-bedingten außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen, z.B. für Schutzausrüstung wie Masken, Schutzkittel oder Desinfektionsmittel für das Pflegepersonal.
Informationen für Pflegende Angehörige darüber, wie sie sich bei der Pflege vor dem Corona-Virus schützen können, welche Entlastungsmöglichkeiten es gibt, um die eigenen Kräfte zu stärken sowie viele weitere Tipps gibt das Zentrum für Qualität in der Pflege unter www.pflege-praevention.de/corona-schutz-angehoerige.
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Rechtsgrundlage: Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und Krankenhauszukunftsgesetz)